Normalerweise stellt Sky Film und Fernsehen in den Fokus. Diesmal stehen sie aber selbst im Fokus.

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Der Pay-TV-Sender Sky steht weiter unter gerichtlichem Druck, die eigene Vertragspraxis mit Kunden zu ändern. Das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) hat nämlich in einem Gerichtsverfahren das Urteil vom Handeslgericht aus erster Instanz zu einem überwiegenden Teil bestätigt, wonach die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Sky zahlreiche Gesetzesverstöße enthalten. 24 der 29 von der Arbeiterkammer Oberösterreich geklagten Klauseln seien rechtswidrig. In erster Instanz waren 27 als unzulässig erachtet worden.

Zudem erachtet das OLG als unzulässig, dass Sky Vertragsabschlüsse auch nur per Telefon abschließt. Nach dem Gesetz müsste das Unternehmen via Telefon angebahnte Vertragsabschlüsse nämlich nochmals schriftlich bestätigen lassen. Erst dann dürfte das Unternehmen Geld kassieren. Das Urteil ist nichts rechtskräftig. Beide Parteien haben Revision beim Obersten Gerichtshof erhoben.

Sky hat in Österreich rund 400.000 Kunden.

Umkehr bei Sky

Mittlerweile, so meldet die Arbeiterkammer, dürfte Sky dieses Vorgehen geändert haben und schickt schriftliche Vertragsformulare an die Kunden. Die AK betont, dass Kunden nicht verpflichtet seien, diese zu unterschreiben. (red, 15.4.2019)