Für die AfD wird es teuer.

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Berlin – Erstmals kam es in der Spendenaffäre rund um etwaige illegale Wahlkampfspenden rund um die Alternative für Deutschland (AfD) zu einer Strafe für die rechtspopulistische Partei. Nach Informationen von NDR, WDR, ARD und "Süddeutscher Zeitung" unterzeichnete Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble am Dienstag erstmals zwei Strafbefehle über insgesamt 402.900 Euro.

Grund für die Strafen sind die kostenlosen Wahlkampfhilfen, die der heutige Parteichef Jörg Meuthen im baden-württembergischen Landtagswahlkampf 2016 und AfD-Europakandidat Guido Reil im nordrhein-westfälischen Landtagswahlkampf 2017 durch die Schweizer Agentur Goal AG erhalten hatten. Beide hatten die Gratiswahlwerbung nicht als Parteispenden angegeben. Beide sind Spitzenkandidaten der AfD für die Europawahl im Mai. Im Falle Meuthens ging es um Unterstützungsleistungen wie Plakate, Flyer und Anzeigen mit einem Gegenwert von 89.800. Bei Guido Reil waren es 44.500 Euro.

Die Bundestagsverwaltung erklärte nun, dass "diese geldwerten Zuwendungen von der AfD nicht hätten angenommen werden dürfen". In beiden Fällen sei ein Zahlungsanspruch in Höhe des Dreifachen der unzulässig angenommenen Spendenbeträge festgelegt worden.

Eine Million Euro zurückgelegt

Jörg Meuthen kündigte in einer ersten Reaktion Widerstand an: "Wie für diesen Fall bereits angekündigt, werden wir nun erst Widerspruch einlegen, bei dessen Ablehnung beschreiten wir den Klageweg. Klar erkennbar ist der Versuch, die rechtsirrige Position derart über die EP-Wahl zu bringen. Unsere Rehabilitierung noch vor der Wahl soll offenbar verhindert werden." Er hatte bereits früher angekündigt, seine Partei werde gegen Strafzahlungen notfalls durch alle gerichtlichen Instanzen vorgehen. Sie habe nichts Illegales getan. Gleichwohl hat der AfD-Bundesvorstand beschlossen, eine Million Euro wegen der drohenden Strafzahlungen zurückzulegen. Parteichef Alexander Gauland und Guido Reil äußerten sich zunächst nicht.

Weitere Strafzahlungen könnten auf die AfD wegen Zuwendungen von rund 132.000 Euro aus der Schweiz an den Kreisverband Bodensee der Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel demnächst zukommen. Das von der Zürcher Pharmafirma PWS mit dem Verwendungszweck "Wahlkampfspende Alice Weidel" gekennzeichnete Geld wurde zurückgezahlt, allerdings erst Monate später. Die AfD übermittelte der Bundestagsverwaltung kürzlich die Namen von 14 Spendern, die hinter den Zuwendungen stehen sollen. Deutsche Parteien dürfen keine Spenden von Gönnern annehmen, die nicht EU-Bürger sind. Deshalb untersucht der Bundestag auch diese Spenden für den Bundestagswahlkampf von Weidel.

Die Alternative für Deutschland wurde im Frühjahr 2013 gegründet. Inzwischen ist die Partei in allen 16 deutschen Landtagen vertreten. (APA, red, 16.4.2019)