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Der ganz normale Shopping-Wahn wird auch durch Sondereinkaufstage beflügelt.

Foto: AP/Ben Garver

Wien– Shopping-Feiertage wie Black-Friday sind schon länger auch nach Österreich übergeschwappt. Doch dürfen sie auch so heißen? Immerhin hat das chinesische Unternehmen Super Union Holdings Ltd. den in Deutschland geschützten Begriff "Black Friday" vor einigen Jahren erworben und mahnt seitdem zahlreiche Händler ab, die mit "Black-Friday"-Angeboten Werbung machen.

Der heimische Handelsverband spricht von regelrechten Abmahnwellen, insbesondere in Deutschland. Das hätte zu Verunsicherung auch in der heimischen Händlerschaft geführt. Allerdings gab es bisher in Österreich keine einzige Abmahnung, weil auch die Wortmarke Black Friday in Österreich gar nicht geschützt war, so Albert Haschke von der Black Friday GmbH (der exklusive Lizenznehmer der am deutschen Markt geschützten Wortmarke "Black Friday, Anm.). Laut Handeslverband greifen viele Händler in Österreich auf ähnliche Begriffe – etwa "Black Weekend" sowie "Black Freeday" – oder alternativ auf kostenpflichtige Unterlizenzierungen von Vermarktungsplattformen zurück.

Die Black Friday GmbH kontert, dass es in Österreich niemals kostenpflichtige Unterlizenzen für diese angeboten oder verkauft habe. Solche gäbe es schlichtweg nicht, weder sind diese im Angebot des Unternehmens enthalten, noch gibt es Kunden in Österreich, die dafür (auch nicht vorsichtshalber) bezahlt hätten. Lizenzverträge seien zudem in Österreich gar nicht notwendig, "da es in Österreich keinen Markenschutz für diesen Begriff gab oder gibt."

Nicht schutzfähig

Markenrechtsexperten sind sich einig: Der Begriff "Black Friday" in Alleinstellung ist nicht unterscheidungskräftig genug, um als eigene Marke schutzfähig zu sein und hätte demnach nicht ins Markenregister eingetragen werden dürfen. Der Handelsverband hat – um endgültig Rechtssicherheit zu schaffen – 2018 eine eigene Wortbildmarke zu Black Friday registriert, um unter anderem die Schutzfähigkeit der Marke zu testen. Erwartungsgemäß wurden gegen die Markenanmeldung des Handelsverbandes Widersprüche erhoben.

Nicht rechtskräftig

In einem Verfahren wurde jetzt laut Handelsverband in erster Instanz vom österreichischen Patentamt der Widerspruch des österreichischen exklusiven Lizenznehmers gegen die angemeldete Wortbildmarke des Handelsverbandes abgewiesen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Zeitgleich war zudem ein Verfahren zur Schutzzulassung der internationalen Wortmarke "Black Friday" beim Oberlandesgericht Wien anhängig, das vor einigen Tagen die Entscheidung getroffen hat, gegen die Marke der Super Union Holdings Ltd. eine nationale Schutzverweigerung auszusprechen. Der ordentliche Revisionsrekurs wurde vom OLG Wien für nicht zulässig erklärt.

Wenngleich die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist, bedeute sie de facto ein Ende der Verunsicherung der heimischen Händler, so der Handelsverband "und ein Ende des vorsichtshalber notwendigen Abschlusses von kostenpflichtigen Lizenzverträgen." Die Black Friday GmbH erklärt aber ohnehin, dass es keine Unsicherheit am österreichischen Markt gegeben habe – "und falls doch, wurde diese nicht durch die Black Friday GmbH verursacht". (red, 17.4.2019)

Anmerkung: Dieser Artikel wurde um die Stellungnahme der Black Friday GmbH ergänzt.