Nach vielen Privatpersonen hat auch die Republik Österreich Schritte gegen Volkswagen eingeleitet.

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Wien – Spät, aber doch geht auch die Republik Österreich im Abgasskandal gegen ihren Fahrzeuglieferanten vor. Sie hat im September 2018 Schritte gegen Volkswagen eingeleitet. Anders als tausende Privat- und Firmenkunden hat die Finanzprokuratur vor Ablauf der Verjährungsfrist Volkswagen nicht (zivilrechtlich) auf Schadenersatz geklagt. Der Anwalt der Republik schloss sich als Privatbeteiligter dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft an und meldete 2,63 Millionen Euro Mindestschaden aus Leasingverträgen an.

Bei Ankauf bzw. Leasing von 2450 Autos der Marken VW, Audi, Seat und Skoda von der Porsche Bank bestehe Verdacht auf arglistige Täuschung. Wegen der Manipulation der Abgaswerte sei der Kaufpreis überhöht gewesen und zu hohe Leasingraten bezahlt worden, schrieb der "Kurier" unter Verweis auf Dokumente der Finanzprokuratur. Die Fahrzeuge entsprächen nicht "dem aktuellen Stand der Technik", mit dem Software-Update sei "der bestehende Mangel" nicht behoben" worden.

Verjährung durch Ermittlungsverfahren aufgehalten

Dass die Republik ihren behaupteten Schaden vorerst nicht zivilrechtlich geltend macht, wird in Regierungskreisen mit Prozessökonomie begründet. Stelle die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein, könne man immer noch auf arglistige Täuschung klagen. Die Verjährung wird durch das Ermittlungsverfahren aufgehalten.

In diesem Fall könnte es der Republik ergehen wie tausenden privaten Diesel-Klägern. Sie müssen – wie zuletzt bei den Sammelklagen des Vereins für Konsumenteninformation vor den Landesgerichten Korneuburg und Wiener Neustadt – in den Instanzenzug, weil VW bestreitet, dass Österreichs Gerichte zuständig sind.

Die Oberlandesgerichte (OLG) lassen aber nicht locker. Nach dem OLG Wien im März hat am 15. April auch jenes in Linz erneut bejaht, dass Schadenersatzklagen gegen VW in Österreich zulässig sind. Im Linzer Fall geht es um ein Unternehmen mit 26 Pkw und Kastenwägen der Marken Audi, VW, Seat und Skoda, die zwischen 2011 und 2015 bei Autohäusern in OÖ gekauft wurden. Sofern VW nicht den OGH bemüht – das OLG Linz eröffnet ausdrücklich die Möglichkeit eines ordentlichen Revisionsrekurses –, wird die von Anwalt Eric Breiteneder vertretene Klägerin beim Erstgericht Schadenersatz in Höhe von 111.361 Euro fordern (nicht 11.361, wie irrtümlich genannt), das sind 20 Prozent der Kaufpreise. (ung, 18.4.2019)