Unterstützer von Assange machen gegen eine Auslieferung an die USA mobil.

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Die US-Staatsanwaltschaft führt gegen den Wikileaks-Gründer Julian Assange offenbar geheime Ermittlungen, die weit über die bislang öffentlich bekannten Vorwürfe hinausreichen. Das geht aus einem Brief des US-amerikanischen Justizministeriums aus dem Frühjahr vergangenen Jahres hervor. In dem der "Zeit" vorliegenden Schreiben vom 7. März 2018 legt die zuständige US-Staatsanwältin Tracy Doherty-McCormick offen, dass die Ermittlungen gegen Wikileaks wegen "unerlaubten Erhalts und der Verbreitung geheimer Informationen" geführt werden.

"Verschwörung zum Eindringen in Computer"

In der vergangenen Woche veröffentlichten Anklageschrift wirft die Staatsanwaltschaft Assange dagegen lediglich "Verschwörung zum Eindringen in Computer" vor – worauf eine vergleichsweise geringe Strafe steht.

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Julian Assange bei seiner Verhaftung.
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Das Schreiben des US-Justizministeriums vom 7. März 2018 richtete sich an den ehemaligen Wikileaks-Aktivisten Daniel Domscheit-Berg aus Deutschland, den die Staatsanwälte als Zeugen vernehmen wollten. Es wurde einen Tag nach der inzwischen veröffentlichten Anklage gegen Assange aufgesetzt. Der Vorwurf des "unerlaubten Erhalts und der Verbreitung geheimer Informationen" ermöglicht nicht nur ein deutlich höheres Strafmaß bis hin zur Todesstrafe – er richtet sich potenziell auch gegen Medienorganisationen, die in Zukunft keine klassifizierten Dokumente mehr veröffentlichen könnten, ohne Gefahr zu laufen, juristisch verfolgt zu werden.

Auslieferung

Juristen vermuten, dass die US-Behörden mit dem geringeren Vorwurf der "Verschwörung zum Eindringen in Computer" vermeiden wollen, dass die britische Justiz einer Auslieferung Assanges an die USA widerspricht und die erweiterten Vorwürfe erst in einem späteren Stadium präsentieren will. Das britische Recht verbietet die Auslieferung eines Verdächtigen, wenn ihm in einem anderen Land die Todesstrafe droht.

In Österreich fordert Peter Pilz von der Liste Jetzt die Bundesregierung auf, Wikileaks-Gründer Julian Assange Asyl zu gewähren. Es müsse verhindert werden, dass er in die USA gebracht werde. Jemand, der "Kriegsverbrechen aufdeckt, darf nicht an die Kriegsverbrecher ausgeliefert werden". (red, 19.4. 2019)