Straßburg/Eriwan – Der frühere armenische Präsident Lewon Ter-Petrosjan ist mit einer Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zum Teil gescheitert. Es sei nicht eindeutig zu klären, ob der Politiker nach blutigen Unruhen im Jahr 2008 tatsächlich unter Hausarrest gesetzt worden sei, heißt es in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil.

Daher sei seine Beschwerde wegen einer Verletzung seiner Rechte auf Freiheit und auf Freizügigkeit zurückgewiesen worden, hieß es. 2008 war es in Armeniens Hauptstadt Eriwan zu Massendemonstrationen gekommen. Zehntausende gingen wegen möglicher Unregelmäßigkeiten bei der Präsidentenwahl auf die Straße, darunter auch der bei der Wahl unterlegene Oppositionsführer Ter-Petrosjan. Er war von 1991 bis 1998 der erste Präsident des Kaukasusstaats gewesen.

Zehn Tote

Sicherheitskräfte lösten die Demonstrationen gewaltsam auf. Laut dem Gericht kamen zehn Menschen ums Leben. Ter-Petrosjan machte vor Gericht geltend, er sei anschließend in Hausarrest gekommen. Die armenische Regierung streitet das ab. Über diese Frage urteilten die Straßburger Richter nun nicht.

Allerdings verurteilten sie die frühere Sowjetrepublik wegen der gewaltsamen Auflösung der Proteste. Mit diesem Vorgehen hätten die armenischen Behörden das Menschenrecht auf Versammlungsfreiheit verletzt, stellten sie fest und folgten damit zumindest zum Teil der Argumentation Ter-Petrosjans.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; es kann innerhalb von drei Monaten sowohl von der Regierung als auch von dem Ex-Präsidenten angefochten werden. (APA, 25.4.2019)