Im Finanzdienstleistungssektor ist die Digitalisierung besonders intensiv – Stichwort FinTechs. Nun wurde vom Finanzministerium ein weiteres Gesetz in Begutachtung geschickt, das den Finanzplatz Österreich in diesem Sinne stärken soll.

Einerseits geht es um ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert werden soll, die "Regulatory Sandbox". Andererseits wurde bereits vor zwei Wochen das sogenannte WiEReG (Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz) Compliance Package – das digitale Kundenprofil – in Begutachtung geschickt. Im Vorjahr war bereits ein FinTech-Beirat gegründet worden, beide Gesetzesänderungen sind Ergebnisse des Beirats.

Geordnete Bahnen

"Mithilfe des Beirats sollen Spielregeln festgelegt werden, um den jungen Finanzmarkt rund um digitalisierte Finanzdienstleistungen sowie ICOs (Initial Coin Offering, Anm.) und Kryptowährungen in geordnete Bahnen zu lenken und zu Wachstum zu verhelfen", so Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP). "Erst vor zwei Wochen haben wir das Digitale Kundenprofil in Begutachtung geschickt, das Österreichs Finanzplatz noch einfacher und schneller macht. Nun folgt die nächste Maßnahme zur Stärkung des Innovationsstandortes, die 'Regulatory Sandbox'."

"Für einige Unternehmen aus der FinTech-Branche ist es besonders schwierig, von Anfang an alle aufsichtsrechtlichen Regelungen und Entwicklungen im Blick zu behalten. Viele von ihnen geben auf und verwerfen ihre Geschäftsmodelle. Dem wollen wir nun gegensteuern", so Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs (FPÖ).

"Digitales Kundenprofil"

In einer "Regulatory Sandbox" können FinTechs künftig ihre innovativen Geschäftsmodelle für einen begrenzten Zeitraum unter der Aufsicht der Finanzmarktaufsicht (FMA) testen und trainieren. Es handle sich dabei um einen ausgewogenen Ansatz, der einerseits die nötige aufsichtliche Kontrolle gewährleiste und andererseits Innovationen und Wachstum nicht im Wege stehe.

Beim "digitalen Kundenprofil" geht es um eine Vereinfachung der Übermittlung der Dokumente zur Eigentums- und Kontrollstruktur von Unternehmen. Statt alle Stellen, die die Information benötigen, einzeln zu informieren, soll künftig ein einziges "digitales Kundenprofil" reichen. Die Firma kann dieses gezielt freischalten und damit seine Berichtspflichten erfüllen.

Zuerst Sandbox, dann Konzession

Um Teilnehmer dieser Sandbox zu werden, muss das Geschäftsmodell eines FinTechs auf Informations- und Kommunikationstechnologie (z.B. Blockchain) basieren und einen erhöhten Innovationswert aufweisen, der im Interesse eines innovativen Finanzplatzes Österreich ist. Der Gesetzesentwurf biete auch etablierten Finanzunternehmen Zugang, wenn sie beispielsweise gemeinsam mit Start-ups ein neues Geschäftsmodell erproben wollen.

Nach einer Zulassung in die Sandbox können für das Geschäftsmodell erforderliche Konzessionen gesondert beantragt werden – die FMA unterstützt die FinTech-Start-ups dabei. Damit sei die Sicherstellung der Einhaltung höchster aufsichtsrechtlicher Standards bei gleichzeitiger Stärkung des österreichischen Finanzsektors gewährleistet. (APA, 25.04.2019)