Die Regeln für Drohnen sind teilweise ziemlich unterschiedlich, und bei Verstößen gegen nationale Gesetze drohen – wie übrigens auch in Österreich – hohe Strafen.

Foto: APA/dpa/Frank Rumpenhorst

"Aerial photos", also Luftaufnahmen, die meistens mit Foto-Drohnen gemacht werden, sind sehr beliebt unter Österreichs Urlaubern. Doch nicht in jedem Land ist es erlaubt, die technischen Geräte als Hilfe für atemberaubende Reisefotos zu nutzen. Die Gesetze sind jedoch von Land zu Land so unterschiedlich, dass man sich rechtzeitig informieren muss, was erlaubt ist und was nicht.

Akku ins Handgepäck

Das Flugzeug ist nach wie vor eines der beliebtesten Reisemittel der Österreicher, um in den wohlverdienten Urlaub zu gelangen. Wer sich dafür entscheidet, auf der nächsten Flugreise eine Drohne mitzunehmen, sollte jedenfalls rechtzeitig vor Abflug mit der jeweiligen Fluggesellschaft Kontakt aufnehmen, um die Vorschriften zu kennen.

So kommt es nicht selten vor, dass die Drohne selbst, im Koffer transportiert werden kann, der Akku des Geräts jedoch ausschließlich im Handgepäck mitgeführt werden darf. Denn die Fluggesellschaft muss nicht nur einzelne Passagiere kontrollieren, sondern auch darauf achten, dass nicht mehr als 20 Batterien unter 100WH an Bord sind. Das schreibt eine Richtlinie der Internationalen Flug-Transport-Vereinigung vor.

Achtung bei Flugplatz-Wahl

Einmal die Anreise gut über die Bühne gebracht und an der Zieldestination angekommen, muss man die örtlichen Gesetze und Vorschriften kennen, um sorgenfrei Urlaubsfotos mit einer Drohne machen zu können. Grundsätzlich gilt, dass man den Datenschutz und die Privatsphäre anderer Urlauber aber vor allem auch Einheimischer beachten muss. Daraus folgt: Lieber keine Fotos über Menschenmengen oder Privathäusern machen. Was Touristen jedenfalls unterlassen sollten, sind Flüge in der Nähe von Regierungsgebäuden, Flughäfen, Kraftwerken oder der Polizei und dem Militär.

Genehmigung checken

In einigen Ländern ist es notwendig eine Fluggenehmigung für handelsübliche Drohnen für den privaten Gebrauch einzuholen. Das kann einige Tage oder sogar Wochen in Anspruch nehmen, weshalb man lieber rechtzeitig darum ansuchen sollte. Eine Genehmigung schützt jedoch nicht zur Gänze, es gibt vereinzelt Zonen, wo absolutes Flugverbot gilt, in denen man auch mit Drohnen-Genehmigung nicht abheben darf.

Bestimmungen in einzelnen Ländern

  • Spanien: Es muss eine feuerfeste Plakette mit Namen, Adresse, Seriennummer und Typ an der Drohne angebracht sein. Der Mindestabstand zu Flughäfen beträgt acht Kilometer, die maximale Flughöhe 120 Meter. Drohnen bis 250 Gramm dürfen bis 20 Meter Höhe auch im Stadtgebiet fliegen, solange keine Menschen oder Gegenstände gefährdet werden.
  • Italien: Für den privaten Gebrauch ist in Italien keine Genehmigung der Luftfahrtbehörde notwendig. Der Drohnen-Pilot darf maximal 70 Meter hoch und in 200 Meter Entfernung fliegen.
  • Kroatien: Fliegen ist ausschließlich über unbebauten und unbesiedelten Gebieten erlaubt. In jedem Fall muss man sich im Vorhinein eine (kostenlose) Genehmigung der Croatian Civil Aviation Agency (CCAA) einholen.
  • Deutschland: Jede Drohne über 250 Gramm unterliegt der Kennzeichnungspflicht, das bedeutet, es muss eine feuerfeste Plakette mit Namen und Adresse des Drohnen-Besitzers angebracht sein. Für Drohnen mit mehr als zwei Kilogramm benötigt man einen Flugkenntnisnachweis. Die maximale Flughöhe beträgt 100 Meter.

Kuriose Drohnen-Gesetze weltweit

Oftmals als Tech-Gadget und Spielzeug verkauft, muss man beim Gebrauch von Drohnen sehr vorsichtig sein. Bei Nichtbeachtung von Gesetzen und Vorschriften drohen weltweit hohe Strafen. In manchen Ländern riskiert man zum Beispiel bis zu 30 Jahre Haft oder es können Bußgelder von bis zu 185.000 Euro anfallen, wenn man die Regeln missachtet. Beschlagnahmungen stehen ebenfalls an der Tagesordnung. (red, 26.4.2019)