Kampf um die "Kronen Zeitung".

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Wien – Der Streit der "Krone"-Gesellschafter beschäftigt gleich noch einen zweiten Richter am Handelsgericht Wien: In einem zweiten Verfahren wollen die Mitgesellschafter der Familie Dichand – deutsche Funke-Gruppe und Immobilienmilliardär René Benko – durchsetzen, dass Christoph Dichand als Chefredakteur von Österreichs weitaus größter Tageszeitung mit sofortiger Wirkung entlassen wird.

Im ersten – der STANDARD berichtete – ging es um Dichands Funktion als "Krone"-Herausgeber. Die Anwältin der Familie Dichand, Huberta Gheneff, erklärte schon bei der ersten, sie gebe der Initiative der Funke-Gruppe keine Chance; das Handelsgericht sei für solche Gesellschafter-Fragen nicht zuständig, sondern ein Schiedsgericht nach Schweizer Recht. Auch die hier betroffene Gesellschaft sei nicht zuständig für eine Entlassung Dichands.

Herausgeber und Chefredakteur

Beide Verfahren bekämpfen Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vom 22. März 2019, beide mit ein und derselben Argumentation, aber nun mit unterschiedlichen Richtern, erklärt ein Sprecher des Handelsgerichts am Freitag auf STANDARD-Anfrage. Der STANDARD berichtete vorige Woche von der Klage gegen die Herausgeberfunktion Dichands, nun geht es um die Funktion des Chefredakteurs und die dezidierte sofortige Entlassung Dichands.

Die beiden Verfahren richten sich gegen Gesellschafterbeschlüsse vom 22. März zu unterschiedlichen Tagesordnungspunkten (zwei und drei der Tagesordnung). Die Funke-Gruppe wirft Dichand die Verrechnung nicht betriebsnotwendiger Spesen vor und verlangt dessen Entlassung. Dichand-Anwältin Gheneff wies diese Vorwürfe mehrfach als längst geklärt und "absurd" zurück.

Pattstellung

Familie Dichand und Funke/Benko halten jeweils 50 Prozent an der "Kronen Zeitung". Die Anträge auf Dichands Entlassung endeten entsprechend mit Pattstellungen. Die beiden Funke-Klagen argumentieren gleichermaßen: Durch die Aufteilung der 50 Prozent der Dichands unter den vier Erben des Gründers Hans Dichand auf je 12,5 Prozent hätten die Dichands weniger Stimmrechte – der Gesellschaftervertrag sieht, grob gesagt, Stimmrechte für jeweils volle Prozente (eigentlich Stammeinlage in 1.000 Schilling) vor.

Abseits dieser kreativen Berechnung argumentiert die Funke-Gruppe: Christoph Dichand hätte mit seinen 12,5 Prozent nicht über seine eigene Entlassung mitstimmen können. Ohne seine Stimmen wäre der Antrag, Dichand abzusetzen, mit Mehrheit durchgegangen. Die Dichands halten dagegen, sie könnten aufgrund von Syndikatsverträgen untereinander nur gemeinsam stimmen.

Frage der Zuständigkeiten

Dichands Anwältin Gheneff erklärte schon am vergangenen Freitag zur ersten Klage auf STANDARD-Anfrage: "Das Handelsgericht ist nicht zuständig. Das wird auch der Oberste Gerichtshof feststellen" – freilich in "nicht absehbarer Zeit". Für eine gewichtige Entscheidung wie die Absetzung eines Herausgebers könne nicht die geschäftsführende Krone GesmbH zuständig sein, argumentiert Gheneff – sondern die operative Kommanditgesellschaft.

Die Argumentation mit den Stimmrechten gehe ins Leere – laut Rahmenverträgen haben Dichands und Funke jeweils eine Stimme, erklärte Gheneff. Nach STANDARD-Infos sehen die Rahmenverträge vor, dass die Dichands den Herausgeber und den Chefredakteur bestimmen und dass die Funke-Gruppe im gemeinsamen Verlag mit dem "Kurier", der Mediaprint, mit den Dichands stimmen muss. Die Funke-Gruppe hat diese Rahmenverträge allerdings gekündigt, ob rechtskräftig, berät gerade ein Schiedsgericht. (fid, 26.4.2019)