Die Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes soll noch vor dem Sommer beschlossen werden.

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"Zahlreiche zweckmäßige Änderungen" sieht Wohnbauforscher Wolfgang Amann im Entwurf einer Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG), etwa den verstärkten Schutz gegen Spekulation mit gemeinnützigem Vermögen. Denn dieses sei ja "zu guten Teilen unter Verwendung von Steuergeld aufgebaut worden", argumentiert Amann. Und noch aus einem anderen Grund sei das wichtig: Mit steigenden Immobilienpreisen würden die Buchwerte der gemeinnützigen Unternehmen "immer stärker vom realen immobilienwirtschaftlichen Wert der Wohnungsbestände abweichen".

Diese riesigen stillen Reserven würden Begehrlichkeiten aufseiten der Anteilseigner – bekanntermaßen sind das bei gemeinnützigen Kapitalgesellschaften (Gmbhs und AGs) häufig Banken und Versicherungen – hervorrufen, die durch die verschärften Regelungen im Zaum gehalten werden sollen. "Fehlentwicklungen wie zuletzt um die 'Privatisierung' der WBV-GÖD dürften damit stark erschwert werden", so Amann.

Verschlechterung für Mieter

Was die Erleichterungen bei der Kaufoption betrifft, solle man die Kirche im Dorf lassen. Angesichts der im internationalen Vergleich niedrigen Eigentumsquote in Österreich hätten zwar Maßnahmen zur Forcierung von Eigentum einige Berechtigung. Gerade die Neuregelungen zur Stärkung des Eigenkapitals der Gemeinnützigen würden aber bewirken, "dass die wirtschaftliche Notwendigkeit für Verkäufe an die eigenen Mieter sinkt". Ansätze, den Bau von geförderten Eigentumswohnungen ("Soforteigentum") zu forcieren, sind für Amann nicht erkennbar.

AK-Wohnrechtsexperte Walter Rosifka sieht auch manche Verschlechterung für Mieter im WGG-Entwurf. Bemerkenswert sei hier eine Änderung im Paragraf 14, in dem nun die Anwendbarkeit des Konsumentenschutzgesetzes ausgeschlossen wird. Für Rosifka ist die Konsequenz daraus, dass Mieter künftig über anstehende Mietensteigerungen – meist durch Annuitätensprünge in der Finanzierung der jeweiligen Wohnanlage hervorgerufen – gleich gar nicht mehr im Detail informiert werden müssen. Schon bisher ließ hier die Transparenz sehr zu wünschen übrig, klagt Rosifka. (mapu, zof, 26.4.2019)