Karoline Edtstadler behauptete im ORF, dass es sich bei den Plänen zur De-Anonymisierung im Netz um keine Vorratsdatenspeicherung handle.

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Die Regierung plant, im kommenden Jahr die Anonymität im Internet abzuschaffen. Nutzer werden sich auf sämtlichen Plattformen, in denen Diskussionen geführt werden können, mit ihrem Namen und ihrer Adresse registrieren müssen. Betreiber der Seiten müssen auf Wunsch von Behörden oder beispielsweise bei Beleidigungen von Privaten diese Daten weiterreichen. Das Gesetz, welches sich aktuell in der Begutachtung befindet, ist umstritten: Einerseits soll der Text mehrfach gegen EU-Recht und das Telekomgesetz verstoßen, andererseits könnte er eine neue Vorratsdatenspeicherung bedeuten.

Ausweisen

Staatssekretärin Karoline Edtstadler widersprach in einem Interview im ORF dieser Behauptung. Es handle sich bei den gesammelten Inhalten um Stammdaten, die für den Fall eines Gesetzesbruches gespeichert werden und Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung gestellt werden müssten. "Wenn Sie heute in eine strafrechtliche Handlung im echten Leben verwickelt sind, dann müssen Sie sich auch ausweisen können. Und das gleiche sollte in Zukunft auch für das Internet gelten", sagt Edtstadler.

EuGH-Urteil widerspricht

Das stellte etwa der Jurist Markus Dörfler zuletzt im STANDARD-Gespräch infrage. Der IT-Anwalt verwies dabei auf eine Urteilsbegründung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der die Vorratsdatenspeicherung 2016 endgültig kippte. Damals schrieb der EuGH, dass eine "allgemeine und unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung" untersagt sei. Das geplante Gesetz sieht vor, dass vorsorglich flächendeckend und undifferenziert Daten aller User erfasst werden, die sonst nicht benötigt würden, damit im Fall eines Verstoßes Einzelner darauf zugegriffen werden kann. (red, 27.4.2019)