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Das geplante Ökostromnovelle wurde im Februar durch eine SPÖ-Blockade im Bundesrat gekippt. Darauf folgte ein Grundsatzgesetz.

Foto: Reuters/KIM KYUNG-HOON

Für die ÖVP dürfte der Fortbestand heimischer Biomasseanlagen eine Herzensangelegenheit sein. Um mehrere Anlagen durch eine Förderverlängerung vor der Schließung zu bewahren, stellte Umweltministerin Elisabeth Köstinger eigens ein Grundsatzgesetz auf die Beine, wodurch die an und für sich nötige Zweidrittelmehrheit umgangen werden konnte. Parteikollegen und dem Koalitionspartner ging der Gesetzestext offenbar nicht weit genug: ÖVP-Abgeordneter Josef Lettenbichler und FPÖ-Abgeordneter Axel Kassegger brachten vergangene Woche kurz vor der Abstimmung im Nationalrat einen Abänderungsantrag ein.

Die Änderung in letzter Minute könnte die Förderspielregeln aufweichen. Bisher war vorgesehen, dass betroffene Anlagen einen Brennstoffnutzungsgrad von 60 Prozent aufweisen müssen, um Zuschüsse zu erhalten. Die Länder können nun festlegen, dass der Wert unterschritten werden darf, wenn "aufgrund außergewöhnlicher Naturereignisse mehr als 50 Prozent Schadholz eingesetzt werden". Dazu zählen starker Borkenkäferbefall, überdurchschnittlicher Schnee- und Eisbruch sowie Windwurf.

Förderung für "ineffiziente Anlagen"

Ein Punkt, der der Papierindustrie sauer aufstößt: Nun können "praktisch alle ineffizienten Biomasseanlagen weitgefördert werden", kritisiert Austropapier. Zwar müssen Ökostromanlagenbetreiber den Schadholzeinsatz über ein Rohstoffversorgungskonzept nachweisen, diese seien aber "alles andere als stichhaltig", kritisiert die Interessenvertretung.

Noch sei es zu früh, um festzustellen, was die neue Klausel konkret bedeute, sagt hingegen die Abwicklungsstelle für Ökostrom (Oemag). "Einstweilen wird den Ländern nur die Möglichkeit eingeräumt, unter die 60-Prozent-Grenze zu gehen", sagt Oemag-Vorstand Magnus Brunner. Ob die Länder die Regelung durchsetzen werden, hänge von den Ausführungsgesetzen ab – diese gelte es noch abzuwarten.

Mit der Schadholz-Sonderregelung würde man auf außergewöhnliche Situationen reagieren, dafür habe man bei der Oemag jedenfalls Verständnis. Außerdem gelte die Lösung nur für drei Jahre, bis das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz in Kraft tritt, sagt Brunner.

Zufriedene Anlagenbetreiber

Die Abgeordneten haben sich auf jeden Fall die Gunst der Interessensvertretung der Betreiber von Ökostromanlagen, der IG Holzkraft, gesichert. Vor einem Monat kritisierte die Interessenvertretung noch Teile des Gesetzesentwurfs: "Sollten 60 Prozent Brennstoffnutzungsgrad auch im finalen Gesetz gefordert werden, bedeutet das das Aus für viele Anlagen." In einer neuerlichen Aussendung hob die IG Holzkraft die Änderung beim Brennstoffnutzungsgrad als besonders wichtig hervor, der Schritt "zur Rettung der Holzkraftwerke" sei getan.

Der Entwurf sieht für die Förderung Mehraufwendungen von 52 Millionen Euro vor. "Das war das Maximum, der Betrag kann nur weniger werden", sagt Brunner dazu: "Je weniger Anlagen es sind, desto weniger kostet es."

Laut Oemag sind österreichweit 42 Anlagen betroffen. Zwar laufe bzw. liefen zwischen 2017 und 2019 Förderungen für 47 Standorte aus. Fünf davon wären jedoch in das reguläre Nachfolgekontingent 2019 gefallen. (Nora Laufer, 30.4.2019)