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Wer keine Paketbox hat, dürfte sich mit nicht gelieferten Paketen herumschlagen.

Foto: ap

Herr N. wartet auf sein Paket. Laut Tracking des Zulieferers DPD soll es am späten Nachmittag ankommen. Doch sein Warten bleibt vergebens – der Postler brachte es stattdessen direkt zu einem Paketshop. Erst nach mehrmaliger Beschwerde und Intervention der Ombudsfrau der "Krone" entschuldigte sich DPD und versprach Besserung – man habe sich von dem zuständigen Transportpartner getrennt.

Wutrede

Damit ist der Paketdienst jedoch nicht allein – immer wieder beschweren sich Nutzer, wenn Pakete gar nicht er zugestellt werden. Ein prominentes Beispiel lieferte ein Wiener in einem viralen Video im vergangenen Jahr. Darin hielt er eine flammende Wutrede, in der er den Mitarbeiter der Post unter anderem als "Post-Beidl" bezeichnete. Dieser hatte nur einen gelben Zettel hinterlassen, obwohl der Wiener durchgehend zuhause war.

Erneuter Zustellversuch verpflichtend

Wie Irene Randa von der Beratungsstelle des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) auf Anfrage des STANDARD erklärt, würden zwar hin und wieder Beschwerden von Konsumenten einlangen, ein System, damit Postboten schneller arbeiten, vermutet sie aber nicht dahinter. "Grundsätzlich müssen sie zustellen", sagt Randa.

Kann man also als Konsument nachweisen, dass man zuhause war und nicht angeläutet wurde, müsste ein erneuter Zustellungsversuch erfolgen. Jedoch sind Paketdienste in diesem Fall nicht dazu verpflichtet, auf die Befindlichkeit des Empfängers zu achten. Demnach kann der jeweilige Service beliebig erneut versuchen, zu liefern – gibt der Kunde an, dass er am jeweiligen Termin keine Zeit hat, macht das keinen Unterschied. (red, 4.5.2019)