Mit einer Maximalgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h kann es auf E-Scootern schon recht rasant zugehen – zumal sich bei einem Unfall die Knautschzone oft in der Kleidung der Fahrer erschöpft.

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Der Boom von E-Scootern prägt zunehmend das urbane Stadtbild, vor allem in der warmen Jahreszeit. Immer mehr Leute nutzen diese Roller mit Elektroantrieb als flottes, komfortables und handliches Fortbewegungsmittel für kleinere Distanzen. Des einen Freud, des anderen Leid: Sorglos abgestellte geliehene E-Scooter sorgen oftmals für Ärgernis, ebenso das zunehmende Gedränge auf so manchem vielbefahrenen Radweg.

Schließlich wurden die Roller in der jüngsten Änderung der Straßenverkehrsordnung mit Fahrrädern gleichgesetzt. Damit dürfen Benutzer nicht auf dem Gehsteig fahren und Alkohol nur bis zur Grenze von 0,8 Promille konsumieren. Allerdings ist es mit diesen bis zu 25 km/h schnellen Geräten erlaubt – sofern dies vorgesehen ist -, wie Radfahrer gegen die Einbahn zu fahren.

Ihrer zunehmenden Beliebtheit entsprechend kommt es auch immer häufiger zu Unfällen mit E-Scootern. Laut dem Kuratorium für Verkehrssicherheit hat es allein im letzten Quartal 2018 rund 200 Unfälle mit den Elektrorollern gegeben. Aber welche Versicherung haftet im Schadensfall?

· E-Scooter Bei einem E-Roller greift in der Regel die Haftpflicht der Haushaltsversicherung. Der daraus resultierende Versicherungsschutz umfasst dabei den Versicherungsnehmer sowie in häuslicher Gesellschaft lebende Personen wie Ehegatten, Lebensgefährten oder Kinder. Die Anzahl der Haftpflichtschäden sei derzeit aber noch kein allzu großes Thema, heißt es aus der Wiener Städtischen Versicherung, es lägen nur wenige Schadensmeldungen vor.

Inzwischen buhlen in der Bundeshauptstadt bereits sechs Anbieter um Kundschaft für ihre insgesamt rund 6500 Scooter, und auch in anderen Städten fassen die Verleiher Fuß. Probleme bei Schäden könnte es mit Touristen oder Studenten geben, die nicht haftpflichtversichert sind. Die Wiener Städtische Versicherung verweist deshalb auf eine erstmalige Kooperation mit dem Scooterverleih Voi, der zuletzt in Linz gestartet wurde. Dort wird eine Haftpflichtversicherung angeboten, die automatisch bei jeder Miete abgeschlossen und minutengenau abgerechnet wird.

· E-Bikes Hinsichtlich E-Bikes ist die Haftpflicht wie bei den Rollern geregelt. Wegen der größeren Unfallhäufigkeit – laut Statistik Austria gab es 2018 insgesamt 1025 Unfälle mit elektrisch angetriebenen Geräten – und der hohen Anschaffungskosten bietet die Versicherungswirtschaft auch eigene E-Bike-Versicherungen an. Diese umfassen in der Regel eine höhere Schadenssumme als bei der Haushaltsversicherung und auch einen Schutz gegen Vandalismus oder Diebstahl, sofern das E-Bike durch ein hochwertiges Schloss abgesichert wurde. Aber Achtung bei getunten E-Bikes: Dabei kann das Gerät so weit verändert werden, dass es nicht mehr dem versicherten Gegenstand entspricht, und der Schutz erlischt, wenn man am Straßenverkehr teilnimmt.

Schutz vor Langfingern

Der Diebstahl von Rädern und umso mehr von teuren E-Bikes ist generell ein Ärgernis, schließlich werden in Österreich laut Versicherungsverband täglich 67 Fahrräder entwendet. Im Rahmen einer Haushaltsversicherung sind die Geräte allerdings nur dann versichert, wenn sie auf dem versicherten Grundstück oder im Keller mit entsprechender Sicherung verwahrt werden. Auf öffentlichem Grund greift die Haushaltsversicherung nicht gegen Diebstahl, selbst wenn das Fahrrad versperrt wurde.

Generell gilt für den öffentlichen Raum in der Praxis: Ein hochwertiges Fahrradschloss oder eine andere wirksame Diebstahlsicherung kann ohnedies bereits wie eine Versicherung wirken. Schließlich neigen auch Fahrraddiebe dazu, den Weg des geringsten Widerstands zu beschreiten. (Alexander Hahn, 5.5.2019)