Wien – Im Wiener Landesgericht beschäftigt das Privatleben von ORF-Moderator Roman Rafreider beziehungsweise die Medienberichterstattung darüber wieder einmal einen Richter. Diesmal ist es Stefan Apostol, der sich mit der Frage befassen muss, ob "Österreich" die Rechte des ehemaligen "ZiB"-Mannes verletzt hat.

Es geht um zwei Artikel, die hintereinander im Oktober in den Printausgaben erschienen sind, beziehungsweise der elektronischen Aufbereitung derselben. Die Berichterstattung drehte sich um einen privaten Konflikt des 49-Jährigen mit seiner Ex-Freundin. Rafreiders Anwältin sieht den höchstpersönlichen Lebensbereich ihres Mandanten dadurch verletzt beziehungsweise ihn vorverurteilt.

Umstrittene Presseaussendung

Stimmt nicht, argumentiert der Rechtsvertreter von "Österreich": Der Moderator selbst habe zwei Tage davor eine Presseaussendung zu der Causa gemacht, daher habe er die Sache selbst öffentlich gemacht. Als "news anchor" sei er auch eine "public person", die Berichterstattung der Zeitung sei also in Ordnung gewesen.

Was Apostol nicht so sieht. Er zitiert in der Verhandlung aus der Aussendung Rafreiders, in der dieser klarstellt, vorangegangene Berichte der "Kronen Zeitung" und anderer Medien seien falsch. Darüber hinaus bittet er um die Wahrung der Privatsphäre seiner Ex-Partnerin und seiner eigenen. "Das bloße Bestreiten der Wahrheit einer Medienberichterstattung ist noch keine Stellungnahme", ist der Richter überzeugt.

Für die vier Veröffentlichungen wird die Mediengruppe zu einer Entschädigungszahlung von insgesamt 12.000 Euro verurteilt. Da der "Österreich"-Vertreter für Nichtigkeit plädiert und Berufung einlegt, ist die Entscheidung nicht rechtskräftig. (Michael Möseneder, 6.5.2019)