Berlin/Wien – Mehr Bild und Ton, weniger Text auf den Seiten und in den Apps von ARD und ZDF: Seit 1. Mai muss in den Onlineangeboten der deutschen öffentlich-rechtlichen Anstalten Audio und Video im Vordergrund stehen. Dafür dürfen sie eigene Formate für Facebook, Youtube und andere Plattformen produzieren, die nicht in ihren Programmen laufen. Bisher durfte das nur das öffentliche Jugendangebot Funk. Das geplante ORF-Gesetz könnte in eine ähnliche Richtung gehen.

Mit dem neuen Rundfunkstaatsvertrag in Deutschland dürfen Öffi-Sender Video- und Audiobeiträge länger als sieben Tage zum Abruf anbieten. Für den ORF gilt noch die Sieben-Tage-Regel – in Diskussion ist in Österreich ein Limit von 30 Tagen.

Keine reinen Webformate

Der ORF darf bisher keine Videoformate für das Web produzieren. Deshalb strahlt er etwa die für Handys gedachte ZiB 100 zunächst auf ORF 3 aus. Die Präsenz mit einer Vielzahl von Marken auf sozialen Medien indes hat der ORF zuletzt reduziert.

Auf weniger Textangebot haben in Deutschland die Verleger gedrängt. Für Auseinandersetzungen zwischen Verlagen und Sendern gibt es dort nun eine eigene Schlichtungsstelle.

Mit einem Entwurf zum ORF-Gesetz ist nach der EU-Wahl zu rechnen. (fid, 9.5.2019)