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Rund 30.000 heimische Unterkünfte werden auf Airbnb angeboten. Die Plattform ließ ausrechnen, was das der Wirtschaft bringt.

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Erstmals sind im Vorjahr über eine Million Besucher durch die Onlineplattform Airbnb nach Österreich gekommen. Das sind rund 40 Prozent mehr als noch 2017. Die meisten der rund 30.000 angebotenen Unterkünfte entfallen laut der Plattform auf Privatzimmer und Wohnungen.

Diese Dynamik sorgt bei der traditionellen Hotellerie längst für Sorgenfalten. Über Airbnb vermittelte Unterkünfte umgingen oft kostspielige Regelungen der Branche, lautet ein zentraler Kritikpunkt. Der Staat schaue außerdem allzu leicht durch die Finger, weil die Behörden nicht wüssten, welche steuerpflichtigen Einkommen die Vermieter generieren. Das alles verschaffe Anbietern auf Plattformen einen unfairen Vorteil.

Meldung, sonst Strafe

Bund, Länder und Gemeinden haben in den vergangenen Monaten einige Maßnahmen gesetzt, um Airbnb und Co stärker in die Pflicht zu nehmen. Vermittlungsplattformen müssen ab 2020 Informationen über Buchungen an die Finanz liefern. Verstöße gegen die Meldepflicht sollen mit Strafen bis zu 50.000 Euro bedroht werden, wie die Regierung am Mittwoch bekanntgab. Außerdem haften Plattformbetreiber für nicht erfolgte Abgaben.

In Tirol geht man nun einen Schritt weiter: Ab 2020 müssen Besitzer von Freizeitwohnungen jährlich eine gestaffelte Pauschale von mindestens 100 Euro und bis zu 2.200 Euro an die Gemeinden abliefern, wie der Landtag am Mittwoch beschlossen hat.

Bei Airbnb will man sich nicht immer den schwarzen Peter zuschieben lassen. Mit einer beim Wirtschaftsinstitut Eco Austria in Auftrag gegebenen Studie, die dem STANDARD vorliegt, will das Unternehmen demonstrieren, welchen Mehrwert man bietet. "Das Angebot von Airbnb hat einen positiven Effekt auf die Tourismuswirtschaft und die österreichische Volkswirtschaft insgesamt", fasst Eco-Austria-Chef Tobias Thomas das Ergebnis zusammen. Im Vorjahr hätten Airbnb-Gäste fast 400 Millionen Euro im Land ausgegeben. Damit seien 4.600 Stellen verbunden. Jeden vierten Euro geben die Gäste in der Gastronomie aus – klar, sie haben ja keine Voll- oder Halbpension gebucht.

Aber nur weil ein Tourist über Airbnb nach Österreich kam, heißt es nicht, dass er sonst gar nicht eingereist wäre, übernachtet, Schnitzel gegessen und Mozartkugeln gekauft hätte. Die Studienautoren berechnen daher auch den reinen Zusatzeffekt, der auf die Nutzung von Airbnb zurückgehe. Denn eine – statistisch etwas unterrepräsentative – Befragung von knapp 400 Nutzern hat ergeben, dass vier Prozent von ihnen ohne Airbnb nicht nach Österreich gekommen wären. Jeder Fünfte gab an, wegen seiner Airbnb-Unterkunft länger im Land zu bleiben.

Mehr Gäste und Konsum

Das Fazit: Von rund 3,6 Millionen Airbnb-Übernachtungen sind etwa 500.000 zusätzliche, die es ohne den Konzern nicht gegeben hätte. Damit gehen Konsumausgaben von 55 Millionen Euro einher, die wiederum 650 Stellen im Land stützen. Zum Vergleich: Im Vorjahr freute sich das heimische Gastgewerbe insgesamt über 45 Millionen Österreich-Besucher und rund 150 Millionen Nächtigungen – auf Airbnb entfallen also nur rund zwei Prozent der Gäste.

Außerdem gibt ein durchschnittlicher Airbnb-Gast mit 122 Euro am Tag mehr aus als der Durchschnittsgast mit 80 Euro im Sommer beziehungsweise 98 Euro im Winter. Die Ausgaben für Unterkunft selbst und etwaige darin inkludierte Verköstigung werden dabei nicht berücksichtigt, geben die Studienautoren zu bedenken.

Die Ökonomen betonen, wie wichtig es sei, dass Regelungen zu Steuern und Tourismusabgaben von den Unterkunftsanbietern befolgt würden, egal wo eine Übernachtung gebucht werde. "Daher sollte Fehlverhalten konsequent verfolgt werden, anstatt digitale Geschäftsmodelle generell infrage zu stellen und damit das Übernachtungsangebot und die Wahlmöglichkeiten für Reisende einzuschränken", folgert Thomas.

Mit Meldepflichten, wie sie nun in Österreich eingeführt werden, musste sich Airbnb schon in anderen Ländern abfinden. Jetzt scheint es darum zu gehen, das angekratzte Image aufzupolieren. (Leopold Stefan, 9.5.2019)