In den Niederlanden hat ein Softwareupdate hunderte elektronische Fußfesseln lahmgelegt. Die Polizei verhaftete daraufhin einige Verurteilte und stattete anderen Hausbesuche ab.

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Hunderte elektronische Fußfesseln wurden in Niederlande durch ein fehlerträchtiges Update lahmgelegt. Wie die Polizei bestätigt, wurden keine Daten mehr an das Justizministerium übertragen. Dadurch war es nicht mehr möglich den Aufenthaltsort der Träger der Fußfesseln einzusehen. Noch am gleichen Tag wurde ein weiteres Update ausgeschickt, welches das Problem löste. Die Polizei hat allerdings einige Fußfesselträger sicherheitshalber verhaftet, bis der Softwarefehler aus der Welt geräumt wurde. Ferner wurden auch Hausbesuche gemacht beziehungsweise die Verurteilten dazu aufgefordert, bei der Polizei vorbeizukommen.

Bereits der zweite Ausfall

Dies ist nicht das erste Mal, dass es Probleme mit Fußfesseln in den Niederlanden gibt. Bereits 2019 führte ein landesweiter Ausfall des Mobilnetzes dazu, dass 450 der 700 Fußfesselträger einen Tag lang nicht überwacht werden konnten. Details zu dem neuerlichen Ausfall wurden keine weiteren gegeben. Mittlerweile soll das System wieder voll funktional sein. "Wir können wieder alle Fußfesselträger überwachen. Ferner arbeiten wir daran, dass das System in Zukunft zu 100 Prozent stabil funktioniert", wurde ferner von der niederländischen Regierung angekündigt.

Auch in Österreich im Einsatz

Die Niederlande setzten massiv auf elektronische Fußfesseln für Sträflinge. Einerseits sollen dadurch die Gefängnisse entlastet werden, andererseits die Sozialisierung besser funktionieren. Zwei Gruppen kommen für die Fußfesseln in Frage: Straftäter, die maximal eine zwölfmonatige Haftstrafe absitzen müssen und Verurteilte, die erheblich schwerere Straftaten begangen haben und schon lange im Gefängnis sitzen. Beide sind dazu verpflichtet an Programmen in der Freiheit teilzunehmen, die eine Rückkehr in die Gesellschaft erleichtern sollen. Auch in Österreich sind die Fußfesseln im Einsatz. Rund 370 Träger gibt es hierzulande. (red, 12.5.2019)