Beim Geister-Roaming können trotz Datendeaktivierung Roaming-Kosten anfallen.

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Die Urlaubssaison beginnt, und viele Reisende freuen sich, dass sie innerhalb der EU nicht mehr auf die Datennutzung über ihre Smartphones und Tablets achten müssen – denn seit zwei Jahren fallen keine zusätzlichen Roaming-Gebühren mehr an. Bei Reisen in Länder außerhalb der EU muss man allerdings immer noch mehr zahlen oder mobile Daten ausschalten. Aber selbst bei deaktivierten Daten kann man sein Smartphone offenbar nicht sorglos nutzen, denn beim sogenannten Geister-Roaming können Gebühren auch dann anfallen, wenn man die mobile Datennutzung ausgeschaltet hat.

Rechnung kontrollieren

Gegenüber der "ZiB 1" warnte Irene Randa vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) kürzlich vor dem Phänomen. Kunden sollten nach Reisen außerhalb der EU stets ihre Rechnung kontrollieren und gegebenenfalls Einspruch erheben. Das gilt auch für Kunden in Grenznähe zum EU-Ausland, also etwa in Vorarlberg. Die meisten Mobilfunker würden sich kulant zeigen und die so angefallenen Gebühren erstatten.

Aber wieso kommt es überhaupt zum Geister-Roaming? Seitens von A1 heißt es dazu auf STANDARD-Nachfrage, dass nur LTE-fähige Smartphones davon betroffen sind. Bei LTE handelt es sich um einen reinen Datenservice, bei dem Smartphones ständig Kontakt zu Mobilfunkstationen halten. Dabei werden auch geringe Datenmengen ausgetauscht. Auch bei deaktivierter Datennutzung bleibt ein LTE-Gerät mit aktiver Datenverbindung im Netz eingebucht. Diese ist jedoch nicht dazu geeignet, um damit beispielsweise im Internet zu surfen.

Was Nutzer tun können

VKI-Expertin Randa empfiehlt verunsicherten Nutzern, die SIM-Karte auf Reisen im EU-Ausland zu entfernen und nur über WLAN zu surfen. Für Telefonate und SMS ist das freilich keine sehr praktikable Lösung. "Eine weitere Maßnahme wäre noch, LTE zu deaktivieren und ins 3G Netz zu wechseln oder eine netzseitige Datenroaming-Sperre über den Kundenservice setzen lassen", rät man bei A1.

Für Konsumentenschützer ist das allerdings keine gute Lösung. "Kunden zahlen für diese Dienstleistung und sollten sie auch nutzen können", sagt Paul Rusching von der Arbeiterkammer Vorarlberg zum STANDARD. Wie erwähnt, besteht das Problem in Vorarlberg deshalb, weil in der Schweiz Roaming-Gebühren anfallen und es Nutzern in Grenznähe öfter passiert, dass sie in fremde Netze eingebucht werden. Viele wüssten von dieser Problematik jedoch nicht, und trotz der geringen Datenmengen könnten über die Monate Gebühren in Höhe von ein paar Hundert Euro zusammenkommen. Die meisten Mobilfunker kommen den Kunden entgegen und erlassen die Gebühren – sofern sie bemerkt und beeinsprucht werden. Rusching kennt aber auch Fälle, wo sich die Betreiber weigerten und man mit Klagen drohen musste.

Ideal wäre, wenn die Mobilfunker – wie etwa in Deutschland – die Verrechnung des Geister-Roamings verhindern. In Österreich ist das laut Rusching noch nicht der Fall. (Birgit Riegler, 2.6.2019)