Mit der Formulierung von Verhaltensregeln für Asylwerber sorgt Niederösterreichs Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) einmal mehr für Aufregung. Dabei gilt es für Waldhäusl selbst, einiges zu beachten:

1. Du sollst jugendliche Asylwerber nicht in Flüchtlingsquartieren mit Stacheldrahtzaun unterbringen.

2. Du sollst "integrationsunwilligen Asylwerbern" nicht mit einer "Sonderbehandlung" drohen und damit NS-Diktion verwenden.

3. Du sollst nicht vorschlagen, (jüdische) Abnehmer koscheren Fleisches zu registrieren.

4. Du sollst Straftäter nicht als "Abschaum" bezeichnen.

5. Du sollst Kollegen im Landtag nicht "Anwälte von Kinderschändern" nennen.

6. Du sollst Homosexuelle nicht als "Schwuchteln" bezeichnen.

7. Du sollst Hunde nicht gegeneinander ausspielen – egal ob sie "Migrationshintergrund" haben oder nicht.

8. Du sollst für eine ausreichende Versorgung in Niederösterreichs Asylgasthöfen sorgen.

9. Du sollst den Status der subsidiären Schutzberechtigung nicht infrage stellen.

10. Du sollst nicht zehn Gebote für Flüchtlinge formulieren, nur um politisches Kleingeld daraus zu schlagen. (Rosa Winkler-Hermaden, 13.5.2019)