Carmen Thornton ist selbstständige Rechtsanwältin in Wien. Ihre Kanzlei ist spezialisiert auf Trennungen und Scheidungen sowie Obsorge- und Unterhaltsverfahren. Auf derStandard.at/Familie beantwortet sie rechtliche Fragen bezüglich des Familienlebens.

Foto: Jana Madzigon

Kinderfreie Hotels erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Während Hotelbetreiber vor einigen Jahren noch versuchten, durch vorsichtige Formulierungen wie "Dieses Hotel ist für Kinder nicht geeignet" darauf aufmerksam zu machen, dass Kinder eigentlich unerwünscht sind, werben mittlerweile immer mehr Hotels mit Adults-only-Angeboten.

Reizthema

Auch wenn kinderfreie Hotels kein Tabu mehr sind, handelt es sich für viele immer noch um ein Reizthema. Während gerade Eltern die Möglichkeit schätzen, einmal eine Auszeit von ihren Kindern zu nehmen und eine entspannte Zeit als Paar zu genießen, ohne dabei durch Kinderlärm gestört zu werden, finden andere kinderfreie Hotels intolerant, familienfeindlich und diskriminierend.

Rechtlich zulässig

Aber handelt es sich auch rechtlich um eine unzulässige Diskriminierung? Nein, denn grundsätzlich kann der Hotelbetreiber selbst entscheiden, welche Gäste er aufnehmen möchte. Eine Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, also zum Beispiel wegen ihrer Herkunft, Hautfarbe oder der Staatsbürgerschaft, wäre allerdings unzulässig.

Außerdem dürfen Frauen und Männer bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen nicht unterschiedlich behandelt werden. Eine solche Ungleichbehandlung ist nur zulässig, wenn sie nicht unverhältnismäßig ist und damit ein rechtmäßiges Ziel verfolgt wird.

Rechtlich ist es daher kein Problem, wenn ein Hotel keine Kinder aufnehmen möchte und seine Leistungen nur für Erwachsene anbietet. Auch Schwulen- oder Lesbenhotels sind erlaubt. Bei Frauenhotels ist die Sache hingegen nicht ganz so eindeutig. Allerdings wird es auch bei Hotelangeboten, die sich speziell an Frauen richten, in vielen Fällen eine sachliche Rechtfertigung geben. Gegen geschützte Bereiche nur für Frauen wie zum Beispiel ein "Ladys-Spa" bestehen grundsätzlich keine Bedenken. (Carmen Thornton, 16.4.2019)