Anfang Mai wurde ein Video publik: Ein Lehrer der HTL Ottakring bespuckte einen Schüler. Nun wird über schnellere Möglichkeiten für Suspendierungen diskutiert.

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Die Vorfälle an der HTL in Wien-Ottakring haben wie berichtet dazu geführt, dass die Schule nun sechs betroffene Schüler ausschließen will. Sie sollen in das Mobbing gegen den Lehrer, der sich schlussendlich gezwungen sah, via Spuckattacke zu reagieren, involviert gewesen sein und sollen der Schule verwiesen werden.

Schulverweis? Wie funktioniert das in der Praxis? Eine Suspendierung, die maximal drei Tage dauert, kann am Schulstandort selbst ausgesprochen werden. Eine Suspendierung, die bis zu vier Wochen beträgt, muss mit der jeweiligen Bildungsdirektion im Bundesland abgestimmt sein.

Der Ausschluss eines Schülers ist in Paragraf 49 des Schulunterrichtsgesetzes geregelt. Vorgesehen ist er, wenn ein Schüler seine "Pflichten in schwer wiegender Weise verletzt", andere Maßnahmen erfolglos bleiben oder er mit seinem Verhalten seine Mitschüler und die Lehrer gefährdet.

Die Schule stellt einen Antrag an die Bildungsdirektion, die nach einem Ermittlungsverfahren den Ausschluss des Schülers per Bescheid aussprechen kann.

Der Pflichtschullehrergewerkschafter Paul Kimberger kritisiert im STANDARD-Gespräch jedoch, dass die Schulbehörden in vielen Fällen "zu wenig hinter den Schulen und den Lehrern stehen". Denn die Bildungsdirektion muss den Empfehlungen des jeweiligen Schulstandortes nicht Folge leisten.

Als Problem wird oft auch die Dauer der Verfahren bezeichnet. Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) hatte in den vergangenen Tagen bereits für eine schnellere Entscheidungsfindung plädiert. Am Dienstag forderten Schüler- und Lehrervertreter im Ö1-Morgenjournal die Option, einen Ausschluss direkt am Schulstandort zu beschließen, und schlagen damit in dieselbe Kerbe wie Kimberger, der hier mehr Autonomie einfordert.

Bestrafung für Lehrer?

Der Lehrergewerkschafter erinnert aber auch daran, dass man zwischen Pflichtschule und höheren Schulen unterscheiden müsse. Bestehe Schulpflicht, erneuert er seine Forderung nach Time-out-Klassen, wo Schüler für eine gewisse Zeit von Psychologen und Sozialarbeitern betreut werden. Momentan sei es so, dass schulpflichtige Kinder während der Zeit der Suspendierung von Lehrern mit Unterrichtsmaterialien versorgt werden müssen: "Da fragt man sich: Wer wird hier bestraft, der Lehrer oder der Schüler", so Kimberger.

Bundesschulsprecher Timo Steyer von der ÖVP-nahen Schülerunion begründet sein Eintreten für Entscheidungen vor Ort ebenfalls mit der rascheren Entscheidungsfindung. Man müsse dem Betroffenen dann jedoch andere Optionen im Bildungssystem aufzeigen, um sie nicht ohne Perspektive dastehen zu lassen.

Als "letzte aller denkbaren Maßnahmen" in Sachen Konfliktlösung kann sich auch die AHS-Direktoren-Sprecherin Isabella Zins die Option von Suspendierungen vor Ort durch die Schulkonferenz vorstellen. Aktuell habe man am Schulstandort eher "Zahnloses" an der Hand, wie etwa Gespräche, die Versetzung in eine Parallelklasse oder die Androhung eines Ausschlusses.

Von mehr Autonomie ist Faßmann in Sachen Suspendierungen allerdings nicht begeistert.

"Ich halte es für besser, dass es eine Art ,Double Check' gibt", sagte er am Dienstag im Gespräch mit der APA. Es sei sinnvoll, wenn eine zweite Stelle eingebunden sei, die einen größeren Überblick hat und garantiert, dass alle Schüler gleichbehandelt werden.

Auch in rechtlichen Fragen sei es wichtig, eine Einrichtung wie die Bildungsdirektion einzubinden. Faßmann hält fest, dass das Zusammenspiel zwischen den Schulen, wo die Disziplinarkonferenz über Sanktionen wie Suspendierungen oder Ausschlüsse von Schülern entscheidet, und den Bildungsdirektionen, die diese bestätigen müssen, aber verbessert werden müsse.

Deshalb soll nun erhoben werden, ob es hier zu einseitigen Verschiebungen komme, indem die Bildungsdirektion "Ambitionen der Schule unterbindet". (rwh, 14.5.2019)