"Meine Bemühungen seit Amtsantritt gehen in die gegensätzliche Richtung", sagt Innenminister Herbert Kickl (FPÖ).

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Luxemburg/Wien – Mit einem am Dienstag veröffentlichten Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg den Status von Flüchtlingen gestärkt. Bestehe "begründete Furcht vor Verfolgung" im Heimatland, seien diese auch dann als schutzberechtigt anzusehen – und damit als nicht abschiebbar –, wenn ihnen der Asylstatus entzogen worden ist, heißt es darin.

Der Asylstatus kann einem Flüchtling laut der EU-Statusrichtlinie zum Beispiel bei "begründetem Verdacht" aberkannt werden, dass er oder sie "eine Gefahr für die Sicherheit des Landes" darstellt. Das ist unter anderem bei Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils wegen einer "besonders schweren Straftat" der Fall.

Orientierung an der Grundrechtecharta

In dem Urteil bestimmt der EuGH nun, dass sich einzelstaatliche Behörden und Gerichte bei der Auslegung der Statusrichtlinie an der EU-Grundrechtecharta zu orientieren haben. Diese verbietet Folter sowie unmenschliche und erniedrigende Strafen unabhängig vom Verhalten eines Menschen. Sie untersagt Abschiebungen in Staaten, wo einer Person eine solche Behandlung droht. Der Höchstgerichtsspruch muss in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich angewendet werden.

In Österreich dürfte das EuGH-Urteil den Härtekurs der Bundesregierung gegen straffällig gewordene Flüchtlinge erschweren. Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) hat wiederholt angekündigt, die Aberkennung von Asyl und subsidiärem Schutz in solchen Fällen erleichtern zu wollen – mit der Option einer darauffolgenden Abschiebung. Nicht erst besonders schwere Verbrechen, sondern "jede Straftat" solle künftig zu einer Aberkennung führen.

"Schutzpatron Krimineller"

Entsprechend kritisch fiel Kickls Reaktion aus: "Wen schützt der EuGH eigentlich?", fragte er auf Facebook. Seine "Bemühungen seit Amtsantritt" würden "in die gegensätzliche Richtung gehen: Es muss möglich sein, Wiederholungstätern den Schutzstatus in der Gesellschaft abzuerkennen, in der sie straffällig werden".

Sollte sich bestätigen, dass das Urteil eine strengere Praxis erschwere, "muss sich der EuGH den Vorwurf gefallen lassen, Schutzpatron krimineller Flüchtlinge zu sein".

Neos-Menschenrechtssprecherin Stefanie Krisper meint, dass die derzeitige Asyl-Aberkennungspraxis in Österreich durch das EuGH-Urteil zu "mehr nicht abschiebbaren Menschen ohne jeden Status" führe. (Irene Brickner, 14.5.2019)