Ulli Sima geht gegen Hasspostings vor.

Foto: STANDARD/Matthias Cremer

Die Wiener Umweltstadträtin Ulli Sima (SPÖ) geht rechtlich gegen Hasspostings vor. Der erste von mehreren anhängigen Fällen wurde am Dienstag am Landesgericht verhandelt. Medienberichten zufolge ist dabei ein Listenhund-Besitzer, der die Politikerin auf deren Facebook-Seite wiederholt beschimpft hatte, zu einer teilbedingten Strafe von 320 Euro verurteilt worden.

Laut dem Büro von Sima wurde der Angeklagte zu 80 Tagsätzen verurteilt, hieß es zum STANDARD. Eine Tagsatzung bei einem Mindestsicherungsbezieher liege bei vier Euro, daher die Summe von 320 Euro. Der Listenhund-Besitzer müsse zudem die Prozesskosten von mehreren tausend Euro tragen und sei vorbestraft.

Unbelehrbar

Anlass für die gegen Sima gerichteten – und mittlerweile gelöschten – Hasspostings war das neue Wiener Tierhaltegesetz, das strengere Regeln für Kampfhunde vorsieht und scheinbar manche Hundebesitzer in Rage versetzte – so wie den Angeklagten. Der Mann hatte Sima unter seinem Klarnamen wiederholt auf das Derbste beschimpft und kam auch der Aufforderung von Simas Rechtsvertretern, dies zu unterlassen, nicht nach.

Unter anderem verglich der Hundebesitzer Sima mit Adolf Hitler und unterstellte ihr, ihre Position durch sexuelle Gefälligkeiten erlangt zu haben. Die Stadträtin klagte ihn schließlich wegen Beleidigung und übler Nachrede.

Nicht rechtskräftig

Der Mann erhielt schließlich eine Strafe von 320 Euro, wobei der Richter die Hälfte mit einer zweijährigen Probezeit nachgesehen habe, sagte Simas Anwältin Maria Windhager dem "Kurier". Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Gegenüber "Heute" kündigte Sima an, auch künftig gegen alle Hassposter vorgehen zu wollen. (red, APA, 15.5.2019)