Scheiterten mit ihrer Klage: die FPÖ und der damalige Präsidentschaftskandidat Norbert Hofer.

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Wien – Die FPÖ ist mit ihrer Schadenersatzklage zum Bundespräsidenten-Wahlmarathon 2016 in erster Instanz gescheitert. Das Zivil-Landesgericht sieht keinen Anspruch auf Schadenersatz – weil die vom Verfassungsgerichtshof als verletzt erachteten Rechtsvorschriften nicht dem Schutz des Vermögens von Wahlwerbern, sondern der Erhaltung allgemeiner Wahlgrundsätze dienten. Die FPÖ erhebt dagegen Berufung.

Sie hatte 3,4 Millionen Euro Schadenersatz eingeklagt – weil durch die (von ihr selbst verursachte) Aufhebung der Bundespräsidenten-Stichwahl vom 22. Mai 2016 und die Verschiebung der Wiederholungswahl von Oktober auf Dezember die Wahlkampfkosten für ihren Kandidaten Norbert Hofer (FPÖ) gestiegen seien. Richterin Margit Schaller hatte schon bei der Verhandlung am 5. April im Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen verkündet, dass sie keinen Anspruch auf Schadenersatz sieht.

Nicht im "Rechtswidrigkeitszusammenhang"

Warum die Klage der FPÖ abgewiesen wurde, wird im nun – laut Pressemitteilung – ausgefertigten schriftlichen Urteil erläutert. Die von der FPÖ geltend gemachten "Vermögensschäden" würden nicht im "Rechtswidrigkeitszusammenhang" mit den vom Verfassungsgerichtshof festgestellten Fehlern bei dem Urnengang stehen. Die vom VfGH als verletzt erachteten Rechtsvorschriften dienten der Erhaltung allgemeiner Wahlgrundsätze – und somit seien "weder das Vermögen des Wahlwerbers selbst noch das der ihn finanziell unterstützenden Gruppierungen" von deren Schutzzweck umfasst.

Zur wegen fehlerhafter Wahlkarten-Kuverts verschobenen Wahlwiederholung stellt das Gericht fest, dass es keine gesetzlichen "Überprüfungspflichten im Hinblick auf die Wahlkarten" gebe. Selbst wenn man derartige Kontrollpflichten aus den Bestimmungen über die Wahlkarten ableiten wollte, so würden diese Vorschriften ebenfalls "ganz allgemein der Gewährleistung einer geheimen, freien und persönlichen Wahl" dienen.

Berufung angekündigt

Die FPÖ gibt sich mit diesem Urteil erster Instanz nicht zufrieden. Ihr Anwalt Dieter Böhmdorfer kündigte auf APA-Anfrage Berufung beim Oberlandesgericht Wien an – denn er will "möglichst schnell eine dann alle anderen Gerichte bindende Entscheidung des Obersten Gerichtshofs haben". Deshalb ist es für ihn "rechtlich gleichgültig, ob man in erster Instanz gewinnt oder verliert".

Die FPÖ hatte insgesamt acht Mio. Euro in den gescheiterten Wahlkampf ihres Präsidentschaftskandidaten Hofer investiert. Einen Teil davon fordern die FPÖ und ihre neun Landesparteien nun von der Republik zurück. Die Summe setzt sich jeweils etwa zur Hälfte aus Wahlkampfkosten für die aufgehobene Stichwahl im Mai und für die verschobene Wiederholung zusammen. Wahlsieger Alexander Van der Bellen hat auf eine Schadenersatzklage gegen die Republik verzichtet. Für seinen Wahlkampf hatten die Grünen und sein Unterstützerkomitee in Summe 7,9 Mio. Euro ausgegeben.

Die für die fehlerhaften Kuverts verantwortliche Firma hat bereits 2017 500.000 Euro Schadenersatz an die Republik bezahlt. (APA, 15.5.2019)