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Thelma Aldana wurde von der Wahl ausgeschlossen.

Foto: Reuters/Cabezas

Guatemala-Stadt – Rund einen Monat vor der Präsidentenwahl in Guatemala am 16. Juni hat das Verfassungsgericht die Kandidatur der prominenten "Korruptionsjägerin" Thelma Aldana abgelehnt. Die frühere Generalstaatsanwältin (2014–2018) verfüge nicht über ein gültiges Führungszeugnis, begründete ein Sprecher des Gerichts am Mittwochabend die Entscheidung.

Die 63-Jährige wies dies auf Twitter als Vorwand zurück, ihre Kandidatur zu verhindern. "Es hat sich gezeigt, dass der Kampf gegen Korruption und kriminelle Strukturen in unserem Land einen hohen Preis für die hat, die ihn, wie ich, führen", schrieb Aldana. Mit der Entscheidung habe das Verfassungsgericht das mittelamerikanische Land an den Abgrund gebracht. Nach einem Bericht der Zeitung "Prensa Libre" steht noch eine endgültige Entscheidung des Obersten Gerichtshofes über Aldanas Kandidatur aus. Es sei aber unwahrscheinlich, dass dieser anders urteilen werde.

Haftbefehl

Aldana befindet sich im Ausland, seit im März gegen sie wegen Unterschlagung und Steuervergehen Haftbefehl erlassen worden war. Sie bestreitet die Vorwürfe. Es handle sich um einen Versuch der korrupten Führung im Land, sie von der Wahl auszuschließen.

Im Jahr 2018 war Aldana zusammen mit dem UN-Ermittler Ivan Velásquez für ihren Kampf gegen Machtmissbrauch und Korruption in Guatemala mit einem der Alternativen Nobelpreise (Right Livelihood Awards) ausgezeichnet worden. Ihre Ermittlungen hatten 2015 den früheren Präsidenten Otto Pérez Molina ins Gefängnis gebracht und zielten zuletzt auch auf den derzeitigen Staatschef Jimmy Morales, dem illegale Wahlkampffinanzierung vorgehalten wird. Am 16. Juni finden in Guatemala auch Parlaments- und Kommunalwahlen statt. (APA, 16.5.2019)