Staatsbedienstete können auch mit einem genehmigten persönlichen Feiertag nicht sichergehen, dass sie bei einem Personalengpass nicht doch arbeiten müssen – ein Fall, der gerade am Karfreitag in den Osterferien durchaus eintreten kann.

Foto: Imago

Wien – Die Aufregung um die neue Karfreitagsregelung ist um eine Facette reicher. Nationalrat und Bundesrat haben eine überraschende Änderung der Dienstrechtsnovelle beschlossen, wonach Staatsbedienstete trotz eines fristgerechten Antrags auf einen persönlichen Feiertag und dessen Genehmigung durch den Arbeitgeber zum Dienst verpflichtet werden können, wenn es die Situation erfordert. Das berichtete Ö1 im "Journal um acht" am Donnerstag.

Der evangelische Synodenpräsident Peter Krömer zeigt sich schockiert und weist darauf hin, dass speziell am Karfreitag in der Verkehrsüberwachung oder bei Grenzkontrollen eine Personalknappheit eintreten könne und Evangelische zum Dienst gezwungen werden könnten. Betroffene würden in diesem Fall zwar Zuschläge erhalten, aber das Recht auf den persönlichen Feiertag zur Religionsausübung einbüßen.

"Wesentliche Änderung verschwiegen"

Zudem kritisiert er das Fehlen eines gemeinsamen Begutachtungsverfahrens unter Beteiligung der evangelischen Kirche. Ihm zufolge wurde die Regelung ohne Informationen im Verfassungsausschuss beschlossen und kurz nach Ostern im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht. "Das heißt, die Regierungsparteien haben eine wesentliche Änderung verschwiegen", kritisiert Krömer.

Auf Anfrage heißt es aus dem zuständigen Ministerium für öffentlichen Dienst, dass die Lösung nur für sensible Situationen gedacht sei, um die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs zu gewährleisten, und nur in Ausnahmefällen angewendet werden solle. Die angekündigte Klage der evangelischen Kirche wird derzeit überarbeitet und soll spätestens im Herbst eingebracht werden.

Unterdessen bereitet auch der Gewerkschaftsbund eine Klage gegen die Karfreitagsregelung vor. "Ein solcher Eingriff ist zwar grundsätzlich möglich, aber in dieser Form unverhältnismäßig, denn die Diskriminierung hätte auch mit gelinderen Mitteln beseitigt werden können", erklärte ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian am Mittwoch in einer Aussendung. (red, 16.5.2019)