Chelsea Manning, hier vor dem Gerichtsgebäude, muss wieder in Haft.

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Alexandria – Die frühere Wikileaks-Informantin Chelsea Manning muss erneut in Beugehaft. Das beschloss ein Richter in Alexandria im US-Bundesstaat Virginia am Donnerstagabend. Die ehemalige Armeeanalystin hatte sich geweigert, vor einer aus Geheimgeschworenen bestehenden Grand Jury zum Fall von Wikileaks-Gründer Julian Assange auszusagen. Manning hatte diesem im Jahr 2010 und 2011 – damals noch in Armeediensten – geheime Dokumente zugespielt.

Sie hatte bereits angekündigt, auch weiterhin nicht im Fall Assange auszusagen. Auch die Gefahr, erneut in Beugehaft genommen zu werden, ändere daran nichts. Manning war vor wenigen Wochen schon einmal aus Beugehaft entlassen worden, die sie Anfang März antreten musste.

Freilassung durch Obama

Die Grand Jury – ein mit weitreichenden Ermittlungsvollmachten ausgestattetes Geschworenengremium – war mit dem Fall des Wikileaks-Gründers Julian Assange befasst. Freigekommen war sie lediglich aus formellen Gründen, weil der Zeitraum, für den diese Grand Jury eingesetzt worden war, ablief. Die als Ersatz einberufenen neue Jury hat Manning nun erneut vorgeladen.

Manning wurde 2010 festgenommen und im August 2013 wegen Spionage zu 35 Jahren Haft verurteilt. Durch einen Gnadenerlass des damaligen Präsidenten Barack Obama kam sie 2017 vorzeitig frei.

Fall Assange nimmt Fahrt auf

Assange war am 11. April in London festgenommen worden, nachdem Ecuador dem Australier das politische Asyl in seiner Botschaft entzogen hatte. Ein britisches Gericht verurteilte den 47-Jährigen zu 50 Wochen Gefängnis, weil er mit seiner Flucht in die Botschaft Ecuadors vor sieben Jahren gegen Kautionsauflagen verstoßen und sich der britischen Justiz entzogen hatte. (APA, 16.5.2019)