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Foto: Jean-Christophe Verhaegen/Pool via REUTERS

Paris – Für Frankreichs Ex-Staatschef Nicolas Sarkozy scheint ein Prozess wegen illegaler Wahlkampffinanzierung immer unausweichlicher zu werden. Das französische Verfassungsrat wies nach eigenen Angaben am Freitag eine Beschwerde Sarkozys gegen die Klage ab. Der Rat entschied, dass der Prozess gegen den 64-Jährigen gerechtfertigt ist.

Als Begründung wurde angegeben, dass Sarkozy möglicherweise gegen die Rechtschaffenheit verstoßen habe, die von einem Kandidaten oder einem gewählten Amtsträger zu erwarten sei. Er soll bei seiner erfolglosen Wiederwahl-Kampagne 2012 die gesetzliche Obergrenze für Wahlkampfausgaben um gut 20 Millionen Euro überschritten haben. Der Konservative war von 2007 bis 2012 Staatschef. Hintergrund des Prozesses ist die "Bygmalion-Affäre" um eine Kommunikationsagentur, die diesen Namen trägt. Mit fiktiven Rechnungen soll versucht worden sein, die Kosten für Sarkozys Wahlkampf offiziell unter der Obergrenze von 22,5 Millionen Euro zu halten. (APA, 17.5.2019)