Die Justiz schlägt sich derzeit unter ihrem Wert.

Foto: Heribert Corn

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat Christian Pilnacek, den Generalsekretär im Justizministerium, angezeigt. Auslöser des Konflikts sind Äußerungen Pilnaceks in einer Dienstbesprechung zu einzelnen Strängen der Eurofighter-Ermittlungen. Im Gastkommentar meldet sich der frühere Oberstaatsanwalt Georg Krakow zu Wort.

Dass sich auf Anklagebänken oft üble Burschen finden, ist allgemein bekannt. Aber wenn man die aktuellen Diskussionen verfolgt, scheinen die übelsten nicht die in Handschellen, sondern die in den Talaren daneben zu sein – oder überhaupt deren Chefs.

Angesichts der medialen Berichterstattung könnte man den Eindruck gewinnen, die schlimmsten Straftäter der Republik wären nicht diejenigen, die in großem Stil Menschenhandel, Gewaltdelikte oder auch existenzgefährdende Vermögensdelikte begehen, sondern Staatsanwälte und Angehörige des Justizministeriums. Im Moment fliegen nicht nur die Fetzen, sondern auch die Anzeigen gegen Anklagevertreter und Generalsekretäre nur so herum: Der eine soll in Dienstbesprechungen den Eindruck erweckt haben, Verfahren einstellen zu wollen, die anderen wissentlich unzulässige Ermittlungsmaßnahmen gesetzt, die Dritten Geheimnisverrat begangen haben.

Kollateralschaden einer effizienten Justiz

Dass die Aufregung derart eskaliert, ist leicht zu erklären: Der Rechtsstaat ist ein hohes Gut, das gilt heute mehr denn je. Und die Justiz hat der Garant des Rechtsstaats zu sein – dazu sind Ausgewogenheit, Selbstbewusstsein, Bescheidenheit, Fachkenntnis und maßvolles Handeln notwendig. In der umstrittenen Dienstbesprechung am 1. April dürften diese Tugenden nur teilweise vorgeherrscht haben.

Dienstbesprechungen gibt es erst seit 2010. Früher erfolgte das Berichtswesen der Staatsanwälte praktisch ausschließlich schriftlich: ein Bericht an die Oberstaatsanwaltschaft, von dort an das Ministerium und wieder zurück. Eine Rückfrage? Auf demselben Wege retour. Schriftlich natürlich. Man braucht nicht viel Fantasie, um sich vorzustellen, was das für den Verfahrensfortschritt bedeutete.

Dienstbesprechungen ermöglichen heutzutage wesentlich raschere Entscheidungen. Sie sind Diskussionen zwischen den zuständigen Staatsanwälten – dazu gehören auch die Dienstvorgesetzten. Und bei Diskussionen können Meinungen aufeinanderstoßen.

Offene Kritik muss möglich sein

Es muss zulässig sein, bei solchen Diskussionen Meinungen zu äußern, ohne dass dies bei Vorgesetzten gleich als Amtsmissbrauch und umgekehrt bei einfachen Staatsanwälten als Insubordination gilt. Auch der vorgesetzte Oberstaatsanwalt muss sagen dürfen: "Ich bin der Meinung, das gehört eingestellt." Auch offene Kritik an bisherigen Ermittlungsansätzen muss im Sinne einer effizienten Strafverfolgung möglich sein.

Kein Staatsanwalt sollte sich dadurch aufgefordert fühlen, ein Verfahren gesetzwidrig einzustellen. Ist er anderer Meinung als sein Vorgesetzter und lässt sich kein Konsens herstellen, dann hat er seine Meinung in einem Bericht festzuhalten und allenfalls eine (auch schriftliche) Weisung einzuholen. Diese Form der Dokumentation ermöglicht eine transparente Nachprüfung über viele Jahre.

Unterschätzte Staatsanwälte

Wer glaubt, dass Staatsanwälte rückgratlose Wesen sind, die beim leisesten Hauch vorgesetzter Meinungsäußerung zusammenzucken, der kennt das Berufsbild schlecht. Ich kenne viele Staatsanwälte – sie wissen um die Bedeutung ihrer Aufgabe und wie sie sie zu erfüllen haben.

Wer seinem Vorgesetzten trotzdem wegen einer solchen Meinungsäußerung Amtsmissbrauch vorwirft, schadet der Justiz, er schadet dem Vertrauen in die Justiz und auch den Mitarbeitern der Justiz. Nichtsdestotrotz sollten auch Vorgesetzte auf allen Ebenen die Causa zum Anlass nehmen, über ihre Wortwahl nachzudenken. Eine Selbstzerfleischung der Strafjustiz ist jedenfalls das Letzte, was dieses Land braucht.

Lange Verfahren schaden Wahrheitsfindung

Es ist keine Frage, dass es nicht geht, Verfahren willkürlich abzudrehen und Ermittlungen zu verhindern, die geführt werden müssen. Es ist aber auch klar, dass die Verfahrensdauer gerade in großen Wirtschaftsstrafsachen nach wie vor ein großes Problem darstellt – und zwar nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für die materielle Wahrheitsfindung. Die Lösung liegt in konzentrierten Ermittlungen unter frühzeitiger Beiziehung praxiserfahrener Wirtschaftsexperten. Das wird auch oft so gemacht – aber eben nicht immer.

Die "Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption" ist schon dem Namen nach eine zentrale Staatsanwaltschaft: Sie ist zentral für eine bundesweit schlagkräftige Bekämpfung von Korruption und schwerer Wirtschaftskriminalität. Die WKStA hat Österreich auch nach Beobachtung von Transparency International in der Welt den Ruf gebracht, verstärkt gegen Korruption vorzugehen. Das sollten wir nicht aufs Spiel setzen. Die WKStA darf nicht geschwächt werden. Das würde auch dem Wirtschaftsstandort Österreich nachhaltig schaden. Sie (und die Staatsanwaltschaften allgemein) müssen im Gegenteil gestärkt werden.

Effizienz braucht Vertrauen

Die Antwort auf Entscheidungen in einem Ermittlungsverfahren liegt nicht in der Umstrukturierung der Strafjustiz – wenn ein Autofahrer einmal falsch abbiegt, baut man ja auch nicht das Auto um. Ja, nicht jede justizielle Entscheidung ist richtig. Das ist unausweichlich so, weil auch die Justiz aus Menschen besteht. Deshalb gibt es Rechtsmittel. Dennoch wäre ein wenig mehr Vertrauen darauf angebracht, dass sich die weitaus überwiegende Zahl der Staatsanwälte und Ministeriumsmitarbeiter um ein gutes und richtiges Ergebnis bemüht – das sollten die Betroffenen auch wechselseitig anerkennen. (Georg Krakow, 18.5.2019)