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Von einem Video zu Fall gebracht: Der ehemalige Vizekanzler H.C. Strache.

Foto: LEONHARD FOEGER / REUTERS

Baden-Württembergs Datenschutzbeauftragter Stefan Brink hat die heimliche Aufzeichnung des Videos mit Heinz-Christian Strache (FPÖ) und Veröffentlichungen daraus in "Spiegel" und "SZ" kritisiert. "Wenn wir politische Gegner hintergehen, ihre Privatsphäre verletzen und sogar kriminelles Unrecht begehen, schaden wir letzten Endes unserer politischen Kultur und damit uns allen", so Brink auf Twitter.

Entscheidung

Die Veröffentlichung des aus seiner Sicht illegal aufgenommenen Videos zeitgleich mit der ersten Berichterstattung schieße über das Ziel hinaus, erklärte Brink am Sonntag auf Nachfrage. Die Presse entscheide zwar selbst, was sie veröffentliche, sie müsse aber auch gegenläufige Grundrechte beachten. "Dazu gehören auch die Persönlichkeitsrechte und dazu gehört auch der Datenschutz", sagte er. Es gehe ihm darum, eine Debatte anzustoßen.

In dem 2017 heimlich aufgenommenen Video verspricht Strache einer angeblichen russischen Oligarchin für Wahlkampfhilfe unter anderem öffentliche Aufträge, sollte die FPÖ an die Regierung kommen. Das Treffen war offenbar als Falle organisiert worden – von wem, ist nicht bekannt. Auch das kritisierte Brink. Wenn man ein solches Vorgehen durchgehen lasse, sei nicht nur die politische Kultur infrage gestellt, sondern auch die Handlungsfähigkeit des politischen Systems, sagte er.

Argumentation

In der Debatte bei Twitter schrieb er, Politiker könnten ihren Job nicht mehr machen, wenn sie sich auch bei nicht öffentlich geführten Gesprächen darauf einstellen müssten, heimlich abgehört und aufgezeichnet zu werden und dass dies dann noch mit Bild und Ton veröffentlicht werde. (APA, 19.5.2019)