Auch der Spamordner sollte aufmerksam überprüft werden.

Foto: Getty Images/iStockphoto

Wohl bei jedem ist schon einmal eine Mail in den Spamordner gerutscht, die nicht dort landen sollte. Im Normalfall ein Missverständnis, das schnell aufgelöst werden kann. Allerdings können daran auch rechtliche Konsequenzen hängen, wie der Oberste Gerichtshof (OGH) in Österreich nun feststellte.

Dort urteilte man: Auch eine Mail im Spamordner gilt als zugestellt. Dass sie nicht direkt im Posteingang landet, ändert daran nichts. Wer seine E-Mail-Adresse als Kontakt für wichtige Kommunikation angibt, muss also auch seinen Spamordner kontrollieren.

Kampf um Maklerprovision

Dieser Umstand wurde einem Ehepaar zum Verhängnis, wie "Heise" berichtet. Das Ehepaar interessierte sich Mitte August 2016 für ein Haus. Der zuständige Makler schickte die Unterlagen samt Details zum Maklervertrag wie gewünscht per Mail. Diese landeten, wie auch die zweite Zusendung des Maklers, im Spamordner. Das Ehepaar übersah die Mails. Erst bei einem späteren Treffen mit dem Makler wurde man auf das Problem aufmerksam.

Einen Monat später kaufte das Ehepaar das Haus, wollte aber kurz darauf vom Maklervertrag zurücktreten. Dafür hat man laut Gesetz 14 Tage Zeit, sobald man als Verbraucher über seine Rücktrittsrechte informiert wurde.

Streit um Fristenlauf

Wann dieser Zeitpunkt erreicht war, war nun Anlass des Rechtsstreits. Laut Makler begann diese Frist im Fall des Ehepaars eben bereits Mitte August zu laufen, als er ihnen die Unterlagen nebst Rechtsbelehrungen per Mail zugeschickt hatte. Das Ehepaar wollte die Maklerprovision trotzdem nicht zahlen. Der Makler ging vor Gericht und erhielt nun vom OGH Recht.

Dieser erklärt, dass die Rücktrittsfrist bereits mit dem Eingang der Mails zu laufen begonnen hatte. Die Nachricht sei "in seinem Machtbereich" gewesen, er hätte sie abrufen können, auch wenn sie nicht direkt im Posteingang gelandet war. (red, 31.5.2019)