Wien – Martin E. war 16 Jahre lang mit Nicole E. zusammen, vier Kinder sind ein Ergebnis der Beziehung. Wie alt der Nachwuchs ist, kann der 33-jährige E. Richter Harald Kaml nicht verraten. Volljährig sei auf jeden Fall keines. Ein weiteres Ergebnis der Beziehung ist, dass der Angeklagte deren Ende nicht wirklich verkraftete – und am 6. und 7. März seine Ex-Freundin und deren neuen Partner via Postings auf seiner eigenen Facebook-Seite mit dem Tod bedrohte.

"Ich muss dazusagen, dass ich auch sehr alkoholisiert war", erklärt der geständige Frühpensionist. Eine Flasche Wodka habe er am Abend des 6. März getrunken, zum Frühstück am 7. gab es seinen Angaben nach eine zweite. Er könne sich daher nicht mehr wirklich erinnern, was er geschrieben und damit bezweckt habe.

Fehlerfreie Schimpfwörter

Richter Kaml, die Staatsanwältin sowie Privatbeteiligtenvertreterin Elisabeth Bischofreiter glauben E. das nicht ganz. Sie vermuten vielmehr eine Schutzbehauptung. Denn E. konnte durchaus noch ein Smartphone bedienen und Wörter wie "Drecksfotze", "Hurensohnschwiegermutter" und "Drecksschlampe" fehlerfrei schreiben sowie eine Morddrohung mit dem Bild eines Messers kombinieren.

"Trinken Sie öfters Alkohol?", interessiert sich Kaml. "Drei bis vier Mal pro Woche." – "Wie viel?" – "Na ja, schon zehn Bier und eine Flasche Wodka." Das hänge damit zusammen, dass er nach der Trennung – Nicole E. kam mit dem besten Freund des Angeklagten zusammen – zunächst lange in einem Männerwohnheim gelebt habe und erst seit zwei Monaten wieder die Freiheit einer Gemeindewohnung genieße.

Dank einer Substitutionstherapie sei er bezüglich illegaler Drogen aber clean, beteuert der Angeklagte. Dieser sagt auch, er habe nicht gewusst, dass seine Ex-Freundin die Drohungen ernst nehmen würde – schließlich leide er auch an paranoider Schizophrenie und habe schon während der Beziehung derartige Anwandlungen gehabt. "Hat sich Nicole E. früher auch schon gefürchtet?", fragt die Anklägerin daher. "Kann gut sein", gesteht Martin E. ein.

"Grantig" über Vergewaltigungsanzeige

"Grantig" habe ihn auch gemacht, dass seine Ex-Partnerin ihn einige Wochen zuvor wegen Vergewaltigung in der Beziehung angezeigt habe – ein Vorwurf, den der wegen eines Drogendelikts Vorbestrafte vehement bestreitet. Ende Februar verhängte das Bezirksgericht ein Betretungsverbot gegen ihn, auch das kann er sich überhaupt nicht erklären. "Ich habe schon seit Jahren keinen Kontakt mehr zu ihnen."

Richter Kaml hakt nach und zitiert einen anderen Beitrag von E.s Facebook-Seite, das bereits vor den inkriminierten verfasst wurde. Offenbar gerichtet an einen seiner Söhne, schrieb der Floridsdorfer: "Gemma, Lukas, räch meine Familie. Und besorg dir eine Eisenstange, mein Markenzeichen, und prügel ihn raus aus dem Haus." E. gibt doch zu, dass ihn die Trennung auch gekränkt habe.

Nachdem gemeinsame Bekannte Nicole E. auf die Postings aufmerksam gemacht hatten, erstattete deren neuer Partner am 7. März Anzeige, noch am selben Tag wurde die Untersuchungshaft verhängt. Die ihm nun auf die Strafe angerechnet wird: Kaml verurteilt Martin E. zu einem Jahr Haft, drei Monate davon sind unbedingt. Den Opfern muss er 200 Euro zahlen.

Zahlreiche Weisungen

Dazu kommen eine Reihe von Weisungen: Er darf keinen Alkohol konsumieren, muss seine ambulante Drogentherapie fortsetzen, eine Psychotherapie machen, darf die Opfer nicht kontaktieren und sich nicht in ihrer Nähe aufhalten. Ein Bewährungshelfer soll ihn dabei unterstützen und auch dafür sorgen, dass E. sein Leben besser in den Griff bekommt. (Michael Möseneder, 23.7.2019)