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Zimmer mit oder ohne Frühstück: Vier von zehn Buchungen in Österreich erfolgen auf Plattformen wie Booking.com.

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Es ist eine Art Hassliebe, die Hotelbetreiber Online-Plattformen wie Booking.com seit Anbeginn entgegenbringen. Wer in der zunehmend bunteren Welt der Hotelzimmervermittlung sichtbar bleiben will, kommt an diesen Vertriebskanälen kaum vorbei, auch wenn Provisionen von 23 bis 25 Prozent vielen sauer aufstoßen. Nun sorgt ein neuer Schachzug von Booking.com für zusätzlichen Ärger unter Hoteliers.

Die jüngsten Reizworte heißen Booking.basic und Booking Sponsored Discount. "Das ist der Versuch von Booking.com, die vor gut zwei Jahren gefallene Bestpreisklausel durch die Hintertür wieder einzuführen", sagte Susanne Kraus-Winkler im Gespräch mit dem STANDARD. Als Obfrau des Fachverbands Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich vertritt Kraus-Winkler an die 16.000 vorwiegend kleinstrukturierte, familiengeführte Betriebe.

"Knebelverträge"

Bis 2016 war im Zusammenhang mit Booking.com häufig von "Knebelverträgen" die Rede, zumal sich Hoteliers bei Abschluss eines Vertrags verpflichteten, nirgendwo sonst Zimmer günstiger anzubieten, auch nicht auf der hoteleigenen Website.

Diese Bestpreisklausel wurde mit Wirksamkeit 2017 gekippt; ein Individualantrag von Booking.com, in dem Verstöße gegen die Erwerbsfreiheit, die Unverletzlichkeit des Eigentums sowie das Recht auf Gleichbehandlung geltend gemacht wurden, ist vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) negativ beschieden worden. Es überwiege das Interesse der betroffenen Unternehmen an einer freien Gestaltung ihrer vertraglichen Beziehungen, argumentierten die Höchstrichter. Ein weiterer Antrag der Buchungsplattform Expedia wurde vom VfGH im selben Jahr mit Hinweis auf das Booking.com-Erkenntnis abgelehnt.

Verbot mit Wirkung

Außer in Österreich sind Bestpreisklauseln auch in Frankreich, Italien und Belgien gesetzlich verboten, in der Schweiz läuft ein entsprechendes Verfahren. In Deutschland ist den marktführenden Portale HRS und Booking.com das weitere Einfordern der Bestpreisklausel per Kartellentscheid untersagt worden. Erst vor wenigen Wochen hat sich HRS außergerichtlich mit dem Hotelverband IHA geeinigt, einmalig vier Millionen Euro als Entschädigung an betroffene Hoteliers zu zahlen. In Schweden gibt es inzwischen ebenfalls einen Gerichtsentscheid gegen die Bestpreisklausel des Marktführers Booking.com.

"Einige Zeit lief es gut, jetzt gibt es wieder Ärger", sagte Kraus-Winkler. Nach Tests in Asien habe Booking.com kürzlich begonnen, seine neuen Produkte Booking.basic und Sponsored Discount auch in Europa zu erproben. Ersteres zeigt Preise von Drittanbietern an, also von anderen Vertriebskanälen und/oder Plattformen, wenn diese niedriger sind als die vom Hotel auf Booking.com eingestellten Raten. Mit Sponsored Discount bietet Booking.com Gästen eigenständig und ohne Rücksprache bzw. Einwilligung des Hotels Rabatte an.

Vertrauensbasis beschädigt

"Das beschädigt die Vertrauensbasis zwischen Hotelbetreiber und -gast", sagte Kraus-Winkler. "Der Gast glaubt, der diskontierte Preis ist Teil der Geschäftspolitik des Hotels, und ist verstimmt, wenn er bei Direktbuchung eventuell mehr zahlen muss." Dass dies Teil der Geschäftspolitik von Booking.com sei, um Kunden auf der Plattform zu halten und Druck auf nicht genehme Hoteliers auszuüben, sei schlicht nicht ersichtlich.

Mehr Transparenz

Kraus-Winkler fordert mehr Transparenz. Booking.com solle bei rabattierten Angeboten "klar ausweisen, dass es sich dabei um eine limitierte Sonderaktion handelt, wie dies im Übrigen auch im Online-Handel üblich ist".

Verbesserungswürdig sei auch die Kommunikation. Statt die Branche vor neue Tatsachen zu stellen, sollte Booking.com rechtzeitig über neue Produktideen informieren und den Hoteliers Opt-out-Möglichkeiten geben. Kraus-Winkler: "Derzeit gibt es nur Opt-in – und das umfasst alles."

Stadthotellerie besonders betroffen

Probleme habe insbesondere die Stadthotellerie, die anders als die Ferienhotellerie einen niedrigeren Stammgästeanteil habe und folglich stärker von Buchungsplattformen abhängig sei. Österreichweit entfallen etwa vier von zehn Buchungen auf Plattformen, 60 Prozent werden direkt gebucht. (Günther Strobl, 28.5.2019)