Will einen Straftatbestand "Illegale Parteienfinanzierung" schaffen: Meinl-Reisinger.

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In einem Punkt sind sich alle Parteien einig: Die Parteienfinanzierung gehört geändert, wieder einmal.

Mehr als dieses prinzipielle Bekenntnis haben die Parteien aber nicht gemeinsam. Neos und Jetzt kann es gar nicht schnell – und scharf – genug gehen mit einer Reform. Sie haben am Montag einen Fristsetzungsantrag gestellt, der aber keine Mehrheit gefunden hat.

Die SPÖ, die nach eigenem Bekunden noch nie große Parteispenden bekommen hat, will diese jedenfalls begrenzen. Und findet sich da schon wieder in einer rot-blauen Koalition wieder: Nach den in Ibiza aufgezeichneten Überlegungen von Heinz-Christian Strache, Parteienfinanzierung in Millionenhöhe über Vereine abzuwickeln, versucht der designierte Nachfolger Norbert Hofer, die FPÖ besonders sauber erscheinen zu lassen.

Und dann ist da noch die ÖVP, die gerne von Transparenz redet. Aber nicht so gern über Spender oder über die Begrenzung der Kosten. Zur Erinnerung: Bei der Nationalratswahl 2017 hat die Volkspartei die Kosten massiv überschritten; bei der EU-Wahl hat sie versprochen, die Kostengrenze einzuhalten, ihr Budget aber hat sie nicht offengelegt.

Zwei Bereiche neu zu regeln

In der Nationalratssitzung am Montag, in der der Regierung das Misstrauen ausgesprochen worden ist, wurde so nebenbei eine Reihe von Anträgen eingebracht, die die Finanzierungsregeln für Parteien weiter verschärfen sollen. Dabei geht es um zwei Komplexe:

  • Zum einen sind die Kontrollmöglichkeiten derzeit ziemlich lax, wie auch der zur Kontrolle der Parteienfinanzierung berufene Rechnungshof befindet. Wenn sich eine Partei der Kontrolle des Rechnungshofs ganz entzieht, dann droht ihr dafür derzeit eine Geldstrafe von 10.000 Euro – so viel kann es einem schon wert sein, die eine oder andere Großspende zu verschleiern. Wenn eine Partei also viel zu verbergen hat, kann sie sich entschließen, durch Zahlung der Strafe einer weiteren Untersuchung zu entgehen. Denn: Der Rechnungshof darf derzeit nur prüfen, was ihm auch vorgelegt wird. Hier wollen die Neos ansetzen: Sie fordern, eine Geldstrafe von bis zu 100.000 Euro zu verhängen, wenn eine Partei dem Rechnungshof keinen Rechenschaftsbericht übermittelt. Und sie fordern ebenso wie ein Antrag der Liste Jetzt, dass die Rechnungshofprüfer weiter ermitteln dürfen, wenn ihnen der Rechenschaftsbericht einer Partei unvollständig vorkommt.
  • Der zweite Komplex betrifft die Finanzierung selbst: Als Spendenobergrenze fordert die SPÖ 10.000 Euro pro Spender – und insgesamt nicht mehr als 200.000 Euro Gesamtspenden pro Partei. Zudem sollten nach sozialdemokratischen Vorstellungen Personenkomitees registriert und Spenden an sie in die Gesamtabrechnung von Wahlkämpfen einberechnet werden.

Die Freiheitlichen wollen es momentan noch ein wenig schärfer: Die FPÖ fordert eine Wahlkampfspendengrenze von 3500 Euro, um zu "verhindern, dass sich Parteien in die Abhängigkeit von Privatpersonen, Vereinen oder Unternehmen begeben", wie es in der Begründung eines am Montag eingebrachten Antrags heißt. Die Liste Jetzt ist da nicht so streng, ihr Abgeordneter Wolfgang Zinggl sprach sich nicht grundsätzlich gegen Parteispenden aus – immerhin seien besonders kleine Parteien auf diese Zuwendungen angewiesen –, aber es könne nicht sein, dass sich "Spekulanten Gesetze wünschen". Im Jahr 2017 hat die Liste Jetzt (damals noch Liste Peter Pilz) etwa eine Spende von 98.000 Euro vom Anwalt Alfred Noll erhalten.

Auch Neos-Chefin Beate Meinl-Reisinger sieht die Parteispenden nicht so streng – solange das Spenden korrekt und transparent dokumentiert wird. Sie fordert, dass der Rechnungshof Spender bekanntgeben muss, die mehr als 10.000 Euro lockermachen.

Derzeit lautet die Regelung, dass Parteien Spenden über 51.000 Euro unverzüglich an den Rechnungshof melden müssen, der diese dann auf seiner Website veröffentlicht. Für das heurige Jahr ist keine einzige derartige Spende veröffentlicht, für das Vorjahr nur eine fast zwei Millionen Euro schwere, quasi interne Überweisung des Teams Stronach für Niederösterreich an das Team Stronach für Österreich.

Strafe für illegale Spenden

Im Einklang mit einer Forderung von Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker fordern die Neos die Einführung eines strafrechtlichen Tatbestands der illegalen Parteienfinanzierung. Die derzeitigen Regelungen sehen Parteienfinanzierungen als unzulässig an, wenn Körperschaften öffentlichen Rechts (etwa Kammern) oder Parlamentsklubs einer Partei Zuwendungen machen oder wenn anonyme Spenden von mehr als 1000 Euro eingehen.

Als wesentlich schätzt der Rechnungshof ein, dass er zeitnah und umfassend prüfen – und gegebenenfalls Strafen verhängen kann, die so schnell wirksam werden, dass sie auch eine abschreckende Wirkung haben. Wenn es erst zwei Jahre nach einem Wahljahr einen detaillierten Überblick und allfällige Sanktionen gibt, dann würde der Effekt verpuffen.

In diese Richtung geht auch der Antrag der Neos. Sie fordern darüber hinaus öffentliche Rechenschaft über die Art der Einnahmen und Ausgaben der Parteien in einem jährlichen Rechenschaftsbericht zu legen, weiters die Offenlegung der Wahlwerbungsausgaben in einem gesonderten Bericht und die Einführung abschreckender Sanktionen bei Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze.

Die ÖVP meint, genug für Transparenz getan zu haben – auf der Website von Sebastian Kurz sind sogar Kleinstspenden von fünf Euro aufgelistet. (Conrad Seidl, 29.5.2019)