Das Straflandesgericht Wien hat das Ermittlungsverfahren zu einem kleinen Strang des Buwog-Verfahrens gegen Karl-Heinz Grasser eingestellt.

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Wien – Hoffnung für Exfinanzminister Karl-Heinz Grasser: Das Straflandesgericht Wien hat das Ermittlungsverfahren zu einem kleinen Strang des Buwog-Verfahrens gegen Grasser eingestellt. Der Beschluss von gestern, Dienstag, ist aber noch nicht rechtskräftig.

In der Sache geht es um den Vorwurf, bei der Privatisierung der Bundeswohnungen (Buwog etc.) wäre mit einem Einzelverkauf ein höherer Erlös als beim Paketverkauf möglich gewesen. Ursprünglich war dieses "35-Millionen-Faktum" in der Buwog-Anklage inkludiert. Nachdem Grasser aber Einspruch eingelegt hatte, verfügte das Oberlandesgericht Wien, dass die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren zum 35-Millionen-Faktum noch einmal aufnehmen müsse.

Ende 2018 beantragte Grasser die Einstellung des Verfahrens. Das Landesgericht folgte dem Abtrag und begründet das laut Aussendung von Grassers Anwälten u. a. damit, dass immer noch Bedenken zum Tatverdacht bestehen. Zudem sei "trotz schwach ausgeprägter Verdachtslage ... seit fast einem Jahr weder eine strukturierte Ermittlungstätigkeit, noch eine Enderledigung .... erkennbar". Die Staatsanwaltschaft hat 14 Tage Zeit, um eine etwaige Beschwerde einzubringen. (gra, 29.5.2019)