Im kurdischen Lager al-Hol befinden sich tausende Vertriebene des Syrienkonflikts.

Foto: Delil SOULEIMAN / AFP

Wien – Die Mutter eines der beiden Wiener Mädchen, die sich 2014 nach Syrien begaben, um sich dort der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) anzuschließen, will ihre in dem Bürgerkriegsland geborenen Enkelkinder nach Österreich holen. Voraussetzung dafür ist, dass diese die österreichische Staatsbürgerschaft haben. Das diesbezügliche Verfahren läuft noch, wie der zuständige Stadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) am Mittwoch im Gemeinderat informierte.

Bei den beiden Kinder soll es sich um die Kinder von Sabina S. handeln. Diese hatte Wien 2014 gemeinsam mit ihrer Freundin Samra K. verlassen und angegeben, in Syrien kämpfen zu wollen. Mit dem Flugzeug reisten die beiden zuerst nach Ankara und dann weiter ins südtürkische Adana. Danach verlor sich ihre Spur. Der Fall der beiden Mädchen sorgte international für Schlagzeilen. Über ihren Tod wurde oftmals spekuliert.

In kurdischem Lager al-Hol

Laut dem Anwalt der Mutter von Sabina S. sei die Wienerin vermutlich bei der Schlacht um die letzte IS-Hochburg Baghouz im März ums Leben gekommen. Auch vom Vater der Kinder fehlt jede Spur. Die Mutter von Sabina S., Senada S., fand ihre Enkelkinder mit Unterstützung des Politologen Thomas Schmidinger im kurdischen Lager al-Hol in der nordsyrischen Provinz Al-Hasakah.

Zum Thema der österreichischen Staatsbürgerschaft der Kinder als Voraussetzung für ihre Rückholung nach Österreich gab es nun eine Fragestunde im Gemeinderat. "Das Verfahren wird aktuell geführt, es wird vom Land Wien ergebnisoffen geführt. Es werden objektive Ermittlungen angestellt", unterstrich Czernohorszky in diesem Rahmen. Die zuständige MA 35 (Einwanderung und Staatsbürgerschaft) sei bemüht, das Verfahren "so zügig und schnell wie möglich" abzuschließen.

Fehlende Urkunden

Wann dieses Verfahren abgeschlossen sein wird, könne aber "leider nicht" gesagt werden, erklärte MA-35-Leiter Werner Sedlak. "Die Problematik ist, dass es offensichtlich keine Urkunden gibt, die nachweisen, dass die Kinder von einer österreichischen Mutter abstammen."

Aus diesem Grund ist die Magistratsabteilung mit dem Außenministerium und der Vertretung in Damaskus in Kontakt getreten, um eine DNA-Probe der Kinder zu organisieren. Dies gestalte sich schwierig, da es für das Land eine Reisewarnung gebe bzw. jemand gefunden werden müsse, der qualifiziert sei, eine solche Probe zu entnehmen. Nach Sedlaks Wissen sei dies noch nicht geschehen: "Ich gehe davon aus, dass wir darüber rasch informiert werden." Die MA 35 selbst darf im Ausland nicht tätig sein.

Kein Einbürgerungsverfahren

Stadtrat Czernohorszky stellte in der Fragestunde überdies klar, dass es sich bei dem sogenannten Feststellungsverfahren der MA 35 nicht um ein Einbürgerungsverfahren handle. "Es geht nicht darum, jemandem die österreichische Staatsbürgerschaft zu verleihen, der sie bisher noch nicht hatte." Vielmehr gelte es die Frage zu klären, ob die Kinder seit ihrer Geburt Österreicher seien. Dies sei dann der Fall, wenn die Mutter Österreicherin ist.

Überdies gehe es bei der Behördenarbeit auch nicht um die Frage, ob die beiden Kinder nach Österreich zu holen sind oder um deren Einreise nach Österreich. Dafür sei der Bund zuständig. "Das Land Wien hat keinerlei Einfluss, keine faktische Möglichkeit, eine Einreise von Personen zu ermöglichen oder zu verunmöglichen." (APA, 29.5.2019)