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Freiheit ist für ihn nicht in Sicht: Julian Assange lebte sieben Jahre in der ecuadorianischen Botschaft in London, bevor er ins Gefängnis kam.

Foto: AP/Matt Dunham

Uppsala/London – Wikileaks-Gründer Julian Assange muss keine Auslieferung an Schweden befürchten. Am Montagnachmittag lehnte ein Bezirksgericht in Uppsala einen Antrag auf Haftbefehl gegen den 47-Jährigen ab. Wäre der Weg dafür freigegeben worden, hätte die schwedische Staatsanwaltschaft einen europäischen Haftbefehl ausstellen können, um Assanges Auslieferung zu erreichen.

Verhandelt wurde in Uppsala gegen Assange – der derzeit wegen Verstoßes gegen Kautionsauflagen in London für 50 Wochen im Gefängnis sitzt – in Zusammenhang mit einem Vergewaltigungsverdacht aus dem Jahr 2010. Die Anwältin der damaligen Anzeigerin hatte die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt – und bewilligt bekommen –, nachdem die schwedische Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen im Mai 2017 eingestellt hatte.

Tat stets bestritten

Assange bestreitet die Tat. Der Gerichtstermin am Montag fand zum Teil unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, weil Aussagen der Frau verlesen wurden, die Assange beschuldigt.

Ein europäischer Haftbefehl aufgrund desselben Vergewaltigungsverdachts hatte auch 2012 bestanden, als Assange in die Londoner Botschaft Ecuadors floh, um einer Festnahme zu entgehen. Er befürchtete, über Schweden an die USA ausgeliefert zu werden, wo ihm die Todesstrafe drohe.

Die USA werfen Assange Verschwörung mit der Whistleblowerin Chelsea Manning vor und haben offiziell einen Auslieferungsantrag gestellt. Assange soll sich mit Manning verbündet haben, um ein Passwort eines Computernetzwerks der Regierung zu knacken. Manning hatte Wikileaks im Jahr 2010 – damals noch als Bradley Manning – hunderttausende geheime US-Militärdokumente zukommen lassen.

Sieben Jahre in der Botschaft

Ecuador stellte Assange in der Botschaft vorerst unter Schutz, 2016 gewährte es ihm dann politisches Asyl. Diese Entscheidung wurde vom damaligen britischen Außenminister William Hague nicht anerkannt. Die britische Polizei drohte dem Aktivisten vielmehr mit der Festnahme, falls er die Botschaft wieder verlassen sollte.

Insgesamt lebte Assange sieben Jahre lang in der diplomatischen Vertretung, hielt sogar Reden von deren Balkon aus. 2016 bezeichnete eine Expertengruppe des UN-Menschenrechtsrats seine Festsetzung als illegal und menschenrechtswidrig. In einem Bericht wurden die Regierungen Schwedens und Großbritanniens aufgefordert, dafür zu sorgen, dass Assange sich wieder frei bewegen könne. Beide Länder wiesen die Aussagen des Gutachtens zurück.

Im Hochsicherheitsgefängnis

2018 spitzte sich die Situation weiter zu. Im März entzog Ecuador dem Aktivisten den Internetzugang, außerdem gab es Gerüchte über einen bevorstehenden Asylentzug.

Am 11. April 2019 war es so weit: Ecuadors Präsident Lenín Moreno hob den Schutzstatus auf. Assange wurde in der Botschaft von der Londoner Polizei festgenommen und ins Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh gebracht. Die USA verlangen seine Überstellung, die Anklage in den USA gegen ihn wurde erweitert. (bri, 3.6.2019)