Wien/Wolfsburg – Im Streit um die Folgen der Abgasmanipulation bei VW haben Konsumentenschützer einen Erfolg erzielt. Wie der Verein für Konsumenteninformation (VKI) heute mitteilte hat das Oberlandesgericht Wien (OLG) entschieden, dass Österreichs Gerichte für die rechtliche Aufarbeitung zuständig sind – wogegen sich Volkswagen wehrt.

Der VKI hatte im September 2018 für rund 10.000 Geschädigte 16 Sammelklagen gegen Volkswagen bei allen Landesgerichten Österreichs eingebracht. Dabei kam die Justiz zu unterschiedlichen Erkenntnissen. So hat das Landesgericht Klagenfurt die Causa dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt. In Leoben und Eisenstadt wurde die Zuständigkeit teils bejaht. In Korneuburg, Wiener Neustadt, Wels und Feldkirch wurde das Begehr teils verneint, so der VKI.

"Das OLG Wien gibt – wie schon zuletzt das OLG Linz – dem VKI Recht, hebt die Entscheidung des LG Korneuburg auf und bejaht zu der beim LG Korneuburg eingebrachten Sammelklage die Zuständigkeit der österreichischen Gerichte", betonte der VKI am Dienstag in einer Aussendung.

Das Gericht habe festgestellt, dass der Schaden bereits dadurch entstanden ist, dass ein mit der manipulierten Abgassoftware ausgestattetes und daher nicht gewolltes Fahrzeug gekauft wurde.

Europäischer Gerichtshof am Zug

Die Anwälte des VW-Konzerns in Österreich betonen angesichts der jüngsten OLG-Wien-Entscheidung über die Zuständigkeit der österreichischen Gerichte im VW-Dieselskandal, dass die Entscheidung letztlich beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) liege. Mit einer EuGH-Entscheidung sei frühestens in einigen Monaten zu rechnen, heißt es in einem der APA übermittelten Statement.

"Die Frage, ob österreichische Gerichte international zuständig sind oder nicht, wird letztlich vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) entschieden", erklärten Thomas Kustor und Sabine Prossinger von der Anwaltskanzlei Freshfields Wien, die die österreichische Rechtsvertretung der VW AG sind. (APA, 4.6.2019)