Johann Gudenus übersetzte Straches Aussagen zur Firma Glock bildlich.

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Gegen den FPÖ-Nationalratsabgeordneten Markus Tschank will die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wegen des Verdachts der Anstiftung zur Untreue ermitteln. Sie hat den Nationalrat um dessen Zustimmung zur Verfolgung des Parlamentariers ersucht, also einen "Auslieferungsantrag" gestellt. Laut dem Verdacht der Behörde soll Tschank, ein Anwalt, den Vorstand der (inzwischen pleite gegangenen) Wienwert AG dazu bestimmt haben, 10.000 Euro an den im Einflussbereich der FPÖ stehenden gemeinnützigen Verein "Wirtschaft für Österreich" zu spenden und sohin "Leistungen ohne konkrete Gegenleistung zu erbringen". Das erschließt sich aus dem Ersuchen der WKStA an den Nationalrat.

Tschank, ehedem Funktionär im Verein, hat beim Aufkommen der durch das Ibiza-Video aufgekommenen Affäre jeglichen Vorwurf zurückgewiesen: "Ich habe im Sommer 2017 meine Organfunktionen in den Vereinen zurückgelegt. In meiner Verantwortung gab es niemals Spenden an eine Partei oder parteinahe Organisationen." Wann der Immunitätsausschuss des Nationalrats tagt, ist noch offen.

Weitere Ermittlungen

Zudem wird die WKStA auf Basis des Ibiza-Videos, in dem Heinz-Christian Strache von Großspendern berichtet hatte, gegen unbekannte Täter der von Strache genannten Unternehmen ermitteln. Konkret geht es laut dem Antrag ans Parlament, der dem STANDARD vorliegt, um Verantwortliche der Signa Holding, des Glücksspielkonzerns Novomatic AG und der Glock GmbH. Sie stünden im Verdacht, "zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt vor der Nationalratswahl am 15. Oktober 2017 einem im FPÖ-Einflussbereich stehenden gemeinnützigen Verein (Wirtschaft für Österreich) Geldbeträge zwischen 500.000 Euro und zwei Millionen Euro als nicht deklarierte Parteispenden" zukommen haben zu lassen. Da dies ohne konkrete Gegenleistung geschehen sei, hätten die Verdächtigen "gegen Regeln verstoßen, die dem Vermögensschutz der von ihnen vertretenen Unternehmen (…) dienen".

Die Unternehmen haben die Vorwürfe bereits in der Vergangenheit zurückgewiesen, DER STANDARD weist darauf hin, dass die Unschuldsvermutung gilt. Novomatic betont: "Uns ist der Auslieferungsantrag inhaltlich nicht bekannt. Es gibt keine Zahlungen an den angesprochenen Verein ,Wirtschaft für Österreich‘ seitens der Novomatic AG." Der Anwalt von Signa betont, Strache habe seine Behauptungen zurückgezogen, Signa habe nie direkt oder indirekt Spenden an die FPÖ bzw. ihr nahestehende Vereine geleistet. Auch_die Glock GmbH lässt ihren Anwalt ausrichten, man habe "weder unmittelbar noch mittelbar Spenden oder sonstige Zahlungen an die FPÖ oder an den erwähnten Verein geleistet".

Verein schon geprüft

Vorige Woche veröffentlichte zudem ein externer Wirtschaftsprüfer das Ergebnis einer Untersuchung der Vereinsgebarung. Demnach habe es keine Eingänge der im Ibiza-Video genannten Personen und Firmen gegeben. Zudem seien keine Zahlungen an die FPÖ oder parteinahe Institutionen geflossen. Aus dem Bericht erschließt sich nicht, wer die Spender des Vereins waren, der 141.220 Euro am Konto liegen hat.

Straches Anzeige in Deutschland

Auch in Deutschland wird in der Causa Ibiza-Video ermittelt: Ex-FPÖ-Chef Strache hat in Hamburg und München Strafanzeigen "gegen alle Personen gestellt, die für die Herstellung, Verbreitung und Veröffentlichung des sogenannten Ibiza-Videos mitwirkend verantwortlich sind". Die Anträge richten sich gegen unbekannt. "Süddeutsche" und "Spiegel", die das Video veröffentlichten, sitzen in München bzw. Hamburg.

Straches Anwalt in Österreich, Johann Pauer, hält weitere juristische Schritte für möglich. "Die Einbringung einer Strafanzeige in Spanien wird derzeit noch geprüft", teilte er dem STANDARD mit. Strache selbst auf Facebook: "Es geht um volle Aufklärung, Würde, Gerechtigkeit und Wahrheit gegen den völlig aus dem Zusammenhang gerissenen Gesamtkontext des kriminell erstellten und zusammengeschnittenen 7 Minuten Ibiza-Videos." (Renate Graber, David Krutzler, 4.6.2019)