Linz/Pucking – Ex-Dayli-Chef Rudolf Haberleitner und eine weitere Person müssen sich ab 18. Juni wegen grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen vor dem Landesgericht Linz verantworten. Damit findet die Insolvenz und Schließung der Drogeriemarktkette Dayli (vormals Schlecker), durch die fast 3.500 Beschäftigte ihre Jobs verloren, nach knapp sechs Jahren ein gerichtliches Nachspiel.

Die beiden Angeklagten sollen ab August 2012 Geschäftsbücher oder geschäftliche Aufzeichnungen nicht oder nur so geführt haben, dass ein zeitnaher Überblick über die wahre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erheblich erschwert wurde. Kontrollmaßnahmen habe es keine gegeben. Haberleitner soll sich laut Anklage überhöhte Bezüge auszahlen und ein überteuertes Dienstfahrzeug zur Verfügung stellen lassen haben.

Für die Gläubiger soll es durch die Insolvenz zu einem Ausfall von über 112,9 Mio. Euro gekommen sein. Die knapp 900 Filialen von Dayli wurden 2013 geschlossen. Die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) hatte im Jänner Strafantrag eingebracht. Im April hätte der Prozess in Linz starten sollen, wurde dann allerdings verschoben. Nun beginnt er am 18. Juni. Der Strafrahmen beträgt bis zu zwei Jahre. (APA, 4.6.2019)