Mit dem Fluggerät zu spielen macht Spaß. Dabei wird oft übersehen, dass daraus schnell einmal Ernst werden kann – etwa wenn der Pilot bei einer Windböe die Kontrolle über die Drohne verliert.

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Die kühle Halbe auf der Berghütte ist meist teuer. Aus gutem Grund: Die Versorgung in luftiger Höh' ist aufwendig. Viele Berghäuser werden mit Helikoptern beliefert. Könnten diese Transportaufgaben von Drohnen übernommen werden, wäre dies um einiges billiger, ist Holger Friehmelt überzeugt.

Ein solches Szenario würde die Akzeptanz für die unbemannte Fliegerei bei der Bevölkerung steigern, ist der Leiter des Studienganges Luftfahrt an der FH Joanneum in Graz überzeugt. Auch der Transport von dringend benötigten Arzneimitteln mittels Drohnen sei dazu besser geeignet als der Personentransport, sagt Friehmelt bei einer Diskussion im Techgate in Wien. Derzeit ist das eine wie das andere nicht erlaubt. Voraussetzung für eine Genehmigung durch die zuständige Austro Control: Die fliegenden Vehikel müssen in Sichtweite sein. Für ein Projekt wie den weltweit ersten kommerziellen Drohnenlieferservice, den die Google-Mutter Alphabet im australischen Canberra gestartet hat, gäbe es damit hierzulande keine Erlaubnis. Auch für Spielzeugdrohnen gelten Regeln, etwa wie hoch sie fliegen dürfen.

Europaweite Regeln

Was derzeit durch die nationalen Luftfahrtbehörden geregelt wird, soll künftig europaweit auf einheitliche Beine gestellt werden. Die Europäische Kommission hat neue Regeln beschlossen, die für die berufliche und die private Nutzung von Drohnen gelten. Die entsprechende Verordnung wird am 11. Juni publiziert. Zwei Jahre haben die Nationalstaaten nun Zeit, sie schrittweise umzusetzen. Die Plattform für Mobilität lud deswegen mit dem Bundesministerium für Verkehr zu einer Veranstaltung, um das Thema aus unterschiedlichen Perspektiven zu beleuchten.

Die Neuregelung kommt zur rechten Zeit. Drohnen boomen. Rund 8.800 Genehmigungen hat die zuständige Austro Control bis jetzt seit Inkrafttreten des novellierten Luftfahrtgesetzes 2014 erteilt. Für Hobbypiloten, für Anwendungen in der Landwirtschaft oder in der Profifotografie. Dazu kommen wohl über 100.000 Spielzeugdrohnen. Fliegen die Drohnen außerhalb der Sichtweite des Piloten, gelten die Regeln der bemannten Luftfahrt. Die Austro Control erteilt allenfalls Erprobungsbewilligungen mit Auflagen.

Lufttaxis

Dass die Idee der Linz AG, im Jahr 2020 ein autonomes Lufttaxi des Luftfahrtzulieferers FACC vom Linzer Hauptbahnhof ins Industriegebiet fliegen zu lassen, eine Genehmigung bekommt, gilt unter Fachleuten als unwahrscheinlich. Das Lehrbeispiel Australien zeigt, dass es Gründe für diese Vorsicht gibt: Googles Paketdrohnen-Projekt stieß auf erbitterten Widerstand, noch ehe es richtig losging. Viele Einheimische können durch die Luft surrenden Paketboten wenig abgewinnen.

Wie die Fliegerei mit autonomen Flugtaxis künftig in Europa geregelt wird, ist noch offen. Vorgaben dafür, wie Drohnen gemeinsam mit dem Luftverkehr funktionieren sollen, will die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) bis Jahresende definieren. Fix ist: Drohnenbetreiber müssen ab 2020 bei den nationalen Behörden registriert sein. Außerdem können diese Flugverbotszonen festlegen, etwa über Stadtkernen oder Gefängnissen. Über Flughäfen herrscht hierzulande bereits jetzt Drohnenflugverbot.

Führerschein für die Drohne

Die neue EU-Verordnung sieht anders als jetzt drei Kategorien an Drohnen vor: open, specific und certified. In die erste Kategorie fällt etwa die Spielzeugdrohne. Für Drohnen dieser Kategorie werden zwei Jahre für die Umsetzung der Vorgaben gewährt. Dazu zählen all jene Drohnen, die weniger als 25 Kilogramm wiegen und nicht höher als 120 Meter fliegen. Sie dürfen nur in Sichtweite gesteuert werden. Ab einem Gewicht ab 250 Gramm gilt künftig auch hier eine Registrierungspflicht (mit Kamera gilt das auch für leichtere Gerätschaft, Anm.) – bewilligt werden mussten sie jetzt schon, auch eine Haftpflichtversicherung ist für Piloten solcher Geräte derzeit schon Pflicht.

Das Mindestalter für den Betrieb beträgt künftig 16 Jahre. Ist ein Erwachsener zugegen, darf bereits mit zwölf Jahren gesteuert werden. In rund zwei Jahren sollen Anwender außerdem ein Online-Training absolvieren müssen und bei komplizierteren Drohnen einen Test – sie müssen damit eine Art Führerschein machen. Im Bereich specific sind Drohnen für Einsätze wie die Fotografie versammelt. Dafür braucht es künftig eine Risikobewertung – gültig bereits ab 11. Juni.

Eines wurde bei der Diskussion auch klar: Die Drohne als Heilsbringer für den urbanen Raum – zum Beispiel als fliegendes Taxi – sehen viele nicht: "Wir wollen nicht die Verkehrsprobleme in 3D", sagt etwa die Raumplanerin Angelika Winkler von der Stadt Wien. Will heißen: Priorität hat das Thema in der Stadt Wien nicht. (Regina Bruckner, 5.6.2019)