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Die Österreicher shoppen immer mehr online. In den vergangenen zehn Jahren haben sich die Ausgaben im Onlinehandel in Österreich von 2,4 auf über 7 Mrd. Euro verdreifacht, zeigt eine Untersuchung der KMU Forschung Austria. Die durchschnittlichen jährlichen Ausgaben seien im Zeitraum 2008 bis 2018 von rund 1.000 auf 1.800 Euro pro Person gestiegen.

Alltäglich

"Onlineshopping ist zum alltäglichen Einkaufsverhalten geworden", sagte Ernst Gittenberger von der KMU Forschung am Donnerstag bei einem Pressegespräch. Ein Dorn im Auge der Interessenvertreter des heimischen Handels sei nicht das Onlineshopping an sich, aber dass die Mehrheit dieser Ausgaben ins Ausland zu Amazon, Alibaba & Co fließe, sagte Handelsobmann Peter Buchmüller.

Es sei "erschreckend", wie viele Europäer in China oder den USA bestellten, so Buchmüller. Im Vorjahr hätten 10 Prozent der Europäer, also etwa 55 Millionen Menschen, in China bestellt, berief sich der Branchenvertreter auf europäische Schätzungen. Rund 27 Millionen Menschen ließen sich Produkte aus den USA liefern.

Freigrenzen für Kleinsendungen aus Nicht-EU-Staaten

Einmal mehr wurden die unterschiedlichen Bedingungen für heimische und ausländische Onlinehändler beklagt – etwa die Freigrenzen für Kleinsendungen aus Nicht-EU-Staaten. Ab 2021 gilt gemäß einer EU-Richtlinie eine Umsatzsteuerpflicht für alle Paket-Lieferungen aus Drittstaaten außerhalb der EU. Derzeit ist diese Steuer ab einem Warenwert von 22 Euro fällig, künftig schon ab dem ersten Cent.

Die Branche hoffte auf das Ende der Freigrenze schon vor 2021 und nannte immer Schweden als Vorbild, wo die Abschaffung der 22-Euro-Grenze bereits vor über einem Jahr erfolgte.

Kritisiert wurden auch die unterschiedlichen Paketpostpreise. Während ein Paket von China nach Österreich 10,03 Euro koste, müsse man umgekehrt 31,48 Euro berappen. Erneut gefordert wurde die "digitale Betriebsstätte" zur Entrichtung der Ertragssteuern dort, wo Gewinne erwirtschaftet werden, sowie eine "Plattformhaftung", wonach Onlineplattformen für die konkrete Umsatzsteuer-Abfuhr haften. (APA, 6.6. 2019)