"Glock, Glock", sagte Johann Gudenus in der berühmt gewordenen Szene zur Parteienfinanzierung

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Wien – Die Aussagen von Heinz-Christian Strache im Juli 2017 in der Finca auf Ibiza könnten ein weiteres juristisches Nachspiel für den Ex-FPÖ-Chef haben. So erwägen die Unternehmen Signa und Novomatic eine Anzeige gegen Strache, wie es auf STANDARD-Anfrage hieß. "Wir prüfen rechtliche Schritte", sagte Signa-Sprecher Robert Leingruber. "Wir prüfen noch", hieß es auch vonseiten Bernhard Krumpels, des Sprechers des Glücksspielkonzerns Novomatic.

Der Hintergrund: Strache hatte in den bisher veröffentlichten Teilen der Ibiza-Videos durchklingen lassen, dass die Unternehmer Rene Benko, Gaston Glock, Heidi Goëss-Horten und das Unternehmen Novomatic beträchtliche Geldsummen gespendet hätten – und zwar an gemeinnützige FPÖ-nahe Vereine.

Die genannten Unternehmen und Personen haben allesamt zurückgewiesen, direkt oder indirekt an die FPÖ gespendet zu haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Auch Strache räumte nach der Veröffentlichung des Videos zwar ein, dass der Eindruck erweckt worden sei, wonach die Zuwendungen der FPÖ zugute gekommen seien. Strache bestritt aber, dass es dazu gekommen sei. "Hierzu stelle ich richtig, dass es nach meiner Kenntnis unter meiner Obmannschaft keinerlei solche Zuwendungen, weder an die FPÖ, noch an solche der FPÖ nahestehende Vereine gegeben hat." Die Nennung der bekannten Namen sei "Ausdruck schlichter Prahlerei" gewesen. Strache entschuldigte sich auch bei den Unternehmen.

Glock verzichtet vorerst auf Anzeige

Der Waffenkonzern Glock zeigte sich damit zufrieden. "Aufgrund des (mehrfachen) öffentlichen Widerrufs von Heinz-Christian Strache werden bis auf weiteres keine rechtlichen Schritte eingeleitet", hieß es in einer Stellungnahme.

Die Aussagen von Strache auf Ibiza über die vermeintlichen Großspender haben aber auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) auf den Plan gerufen. Sie will gegen unbekannte Täter der von Strache genannten Firmen ermitteln – konkret gegen Signa Holding, Novomatic AG und Glock GmbH.

Diese stehen laut einem Antrag ans Parlament im Verdacht, "einem im FPÖ-Einflussbereich stehenden gemeinnützigen Verein (Wirtschaft für Österreich) Geldbeträge zwischen 500.000 Euro und zwei Millionen Euro als nicht deklarierte Parteispenden" zukommen haben zu lassen.

In der Causa hat die WKStA den Nationalrat auch um die Aufhebung der Immunität des FPÖ-Abgeordneten Markus Tschank wegen des Verdachts der verdeckten Parteienfinanzierung ersucht. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Tschank war in mehreren Vereinen im Umfeld der FPÖ aktiv. Über die Auslieferung könnte frühestens am 13. Juni entschieden werden. Laut APA dürfte auch die FPÖ dem zustimmen.

Strache zeigte in Deutschland und Österreich an

Strache selbst wurde an juristischer Front bereits tätig. Bei der Staatsanwaltschaft Wien erstattete er Anzeige gegen drei Personen: den Wiener Anwalt M., den Wiener Detektiv Julian H. sowie den (unbekannten) Lockvogel. Julian H. und die vermeintliche lettische Oligarchin waren mit Strache und Ex-FPÖ-Klubchef Johann Gudenus auch in dem Ibiza-Video zu sehen.

In Deutschland reichte Strache bei den Staatsanwaltschaften München und Hamburg Strafanzeigen ein, und zwar gegen "alle Personen", die für die "Herstellung, Verbreitung und Veröffentlichung des sogenannten Ibiza-Videos mitwirkend verantwortlich sind". Der Hintergrund: Die "Süddeutsche Zeitung" und der "Spiegel", die die Videos veröffentlicht hatten, haben ihren Sitz in München beziehungsweise Hamburg. Die Anzeigen Straches sind gegen unbekannte Täter gerichtet.

Die Ermittlungen in der Sache dauern noch an, hieß es auf Anfrage von den beiden deutschen Staatsanwaltschaften. Und: Bislang seien keine Anzeigen von Gudenus eingegangen. (David Krutzler, 10.6.2019)