Bregenz – Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat im Verfahren wegen Unregelmäßigkeiten bei der Bundespräsidenten-Stichwahl im Mai 2016 beim Landesgericht Feldkirch einen Strafantrag gegen zwei Beschuldigte eingebracht. Die WKStA bestätigte gegenüber der APA einen entsprechenden Bericht des ORF Vorarlberg.

Der Erstbeschuldigte soll Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft Bregenz angewiesen haben, die Wahlkarten am 23. Mai, also am Montag nach dem Wahlsonntag, bereits um 8.00 Uhr aufzuschlitzen. Das Gesetz sehe das aber erst ab 9.00 Uhr vor, so die WKStA. Anweisungen hätte er nur Kraft eines öffentlichen Amtes, und zwar als Mitglied der Bezirkswahlbehörde Bregenz, vornehmen dürfen. Gegen ihn wurde Strafantrag wegen des Vergehens der Amtsanmaßung eingebracht. Im Fall eines Schuldspruchs muss der Beschuldigte mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder mit einer Geldstrafe rechnen.

Falsche Beurkundung

Der zweite Beschuldigte soll als Mitglied der Bezirkswahlbehörde Bregenz fälschlich bestätigt haben, dass alle in der Niederschrift angeführten Mitglieder der Bezirkswahlbehörde am Tag nach der Wahl beim Öffnen, Auszählen und Auswerten sämtlicher Briefwahlkarten anwesend waren, damit auch jener, die bereits vor 9.00 Uhr geöffnet wurden. Er wird sich wegen des Vergehens der falschen Beurkundung und Beglaubigung im Amt verantworten müssen, ihm droht im Fall eines Schuldspruchs eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Insgesamt wurde gegen zwölf Verdächtige aus dem Wahlsprengel Bregenz ermittelt, das Verfahren sei nun abgeschlossen, so WKStA-Sprecher Rene Ruprecht gegenüber der APA. Gegen drei Hilfspersonen, gegen die der Verdacht der Amtsanmaßung bestand, wurden die Ermittlungen eingestellt. Gegen sieben Wahlbeisitzer, gegen die ein Verfahren wegen falscher Beurkundung und Beglaubigung im Amt lief, wurden die Erhebungen nach Weisung der Oberstaatsanwaltschaft Wien eingestellt, "mangels Vorliegen der subjektiven Tatseite", also weil kein Tatvorsatz, keine Absicht oder Motiv bestand. (APA, 13.6.2019)