Lausanne – Das Schweizerische Bundesgericht hat einen Antrag des Leichtathletik-Weltverbandes IAAF, die umstrittene Testosteron-Regel unverzüglich wieder in Kraft zu setzen, abgelehnt. Es bleibe bei der Anordnung vom 31. Mai, teilte das Gericht am Donnerstag in Lausanne mit. Die IAAF hatte am 7. Juni einen Antrag auf Wiedereinsetzung der Regel gestellt.

Südafrikas Laufstar Caster Semenya hatte Ende Mai im Streit um erhöhte Hormonwerte einen Teilerfolg errungen. Das Schweizerische Bundesgericht setzte eine Regel der IAAF – vorübergehend – außer Kraft, in der Testosteron-Limits für Mittelstreckenläuferinnen mit intersexuellen Anlagen festgesetzt wurden. Die 28 Jahre alte zweimalige 800-Meter-Olympiasiegerin Semenya darf daher bis auf weiteres auch wieder auf Strecken zwischen 400 Metern und einer Meile (1.609 Meter) antreten.

Wie lange die "superprovisorische Anordnung" vom 31. Mai gilt, teilte das Gericht nicht mit. (APA/sda, 13.6.2019)