Die beiden verurteilten Ärztinnen.

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Das deutsche Gesetz verbietet "Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft". Anfang des Jahres wurde der entsprechende Paragraf reformiert, dennoch wurden zwei Frauenärztinnen in Berlin nun zu einer Geldstrafe verurteilt. Sie hätten Abtreibungen unerlaubt beworben und müssen nun 20 Tagessätze in Höhe von je 100 Euro zahlen.

Bettina Gaber und Verena Weyer, die eine gemeinsame Praxis betreiben, hatten auf ihrer Website einen Satz stehen: "Auch ein medikamentöser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch in geschützter Atmosphäre gehört zu unseren Leistungen." Schon Anfang vergangenen Jahres wurden sie deswegen von Abtreibungsgegnern angezeigt. Daraufhin erhielten die beiden das Angebot der Staatsanwaltschaft, den Satz gänzlich zu streichen.

"Medikamentös" und "narkosefrei"

Stattdessen änderten sie ihn aber, strichen "in geschützter Atmosphäre", da dies werblich aufgefasst werden könnte, und präzisierten, dass Bettina Gaber den Schwangerschaftsabbruch durchführen würde: "Auch ein medikamentöser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch gehört zu den Leistungen von Frau Dr. Gaber", steht heute immer noch auf der Website der beiden. Für die Richter weiterhin eine unerlaubte Werbung.

Reform verbietet weiter Detailinformationen

Der Paragraf 219a, der das Verbot regelt, wurde im Februar in neuer Fassung im deutschen Bundestag beschlossen. Neu ist, dass Krankenhäuser und Ärzte informieren dürfen, dass sie Abbrüche anbieten, allerdings dürfen sie daraufhin keine weiteren Details zur Methode mitteilen, sondern müssen auf Informationen von Beratungsstellen, die gesetzlich anerkannt wurden, verweisen.

Zudem müsse von der deutschen Bundesärztekammer künftig eine Liste von Einrichtungen geführt werden, die Abbrüche anbieten. Damit hätten nach Ansicht der Richterin die Ärztinnen mit den Worten "medikamentöser" und "narkosefreier" immer noch gegen die Regelung verstoßen.

"Unsinn" für Verteidigung

Es ginge dabei nicht darum, "ob mir dieses Gesetz persönlich passt oder nicht" – dafür sei der Gerichtssaal nicht da, so die Richterin, wie unter anderem "Spiegel" und "Berliner Morgenpost" berichten. Okay wäre es hingegen, zu informieren, dass Abbrüche getätigt werden und auf weitere Details bei einem Gespräch in der Praxis zu verweisen.

Aus Sicht der Verteidiger ein "Unsinn": Eine medikamentöse Abtreibung sei nur bis zum Ende der neunten Woche der Schwangerschaft möglich. Daher sei es nicht zumutbar, dass Frauen erst in der Arztpraxis erfahren, dass sie den Abbruch gar nicht tätigen können. (red, 15.6.2019)