Michael Kloibmüller (re.) vor dem BVT-Untersuchungsausschuss Ende Mai.

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Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat ihre Ermittlungen gegen Michael Kloibmüller sowie große Teile im Verfahren gegen den Ex-BVT-Referatsleiter Bernhard P. eingestellt.

Kloibmüller war bis zur Übernahme der FPÖ Kabinettschef im Innenministerium gewesen. Er geriet im Zuge der BVT-Ermittlungen ins Visier der Justiz. Ihm wurde vorgeworfen, dem deutschen Privatagenten Werner Mauss bei Geldwäschevorwürfen geholfen zu haben. Im anonymen Konvolut, das zu Ermittlungen gegen BVT-Mitarbeiter geführt hatte, wird von Geldflüssen an Kloibmüller gesprochen. Der hatte das stets dementiert.

Noch "Verdächtiger" in anderem Verfahren

Er sei "dankbar, dass es zu einer zügigen Erledigung gekommen ist und damit die unbegründeten Anschuldigungen vom Tisch sind", ließ Kloibmüller über seinen Anwalt Richard Soyer ausrichten. Die Causa war das zuletzt verbliebene Faktum bei der WKStA. Der einstige Kabinettschef taucht noch in einem Verfahren der Staatsanwaltschaft Wien auf, wird dort aber nur als Verdächtiger, nicht als Beschuldigter geführt. Dieses Verfahren soll dem Vernehmen nach aber nicht besonders intensiv geführt werden. Kloibmüller arbeitet mittlerweile beim Niederösterreichischen Gesundheits- und Sozialfonds (NÖGUS).

BVT-Ermittlungen bislang ohne Ergebnis

Kloibmüllers Causa ist nicht die erste im BVT-Komplex, die eingestellt wurde. Zuvor waren Ermittlungen gegen den BVT-Direktor Peter Gridling, seinen Stellvertreter Wolfgang Z. – den Soyer ebenfalls vertritt – sowie gegen den BVT-IT-Mitarbeiter Ch. H. ergebnislos beendet worden.

Außerdem hatte das Oberlandesgericht Wien die Hausdurchsuchungen im Verfassungsschutz und in Privatwohnungen von Mitarbeitern großteils für unzulässig erklärt. Die Bilanz der WKStA bleibt in diesem Fall also äußerst mickrig.

Momentan laufen noch zwei Ermittlungen, nämlich gegen den einstigen Referatsleiter der Nachrichtendienste Bernhard P. und seinen Mitarbeiter Franz S., wobei es auch hier zu Einstellungen kam. So bestätigt P.s Anwalt Otto Dietrich, dass der gesamte Themenkomplex zur Weitergabe nordkoreanischer Pässe, zu Spesenabrechnungen sowie zu Heurigenbesuchen mit südkoreanischen Agenten eingestellt. (fsc, 17.6.2019)