Zürich – Die Schweizer Journalistin und ehemalige Grünen-Politikerin Jolanda Spiess-Hegglin bekommt Unterstützung im Rechtsstreit mit dem Ringier-Verlag: Der Verein Fairmedia will mit der Kampagne #TeamJolanda Geld für die Gerichtskosten auftreiben. Der Rechtsstreit dreht sich um einen Artikel der Zeitung "Blick" vom 24. Dezember 2018 mit dem Titel "Sex-Skandal um SVP-Politiker: Hat er sie geschändet?". Die Zeitung hatte darin Name und Foto von Spiess-Hegglin, als mutmaßliches Opfer eines Sexualdelikts, veröffentlicht, DER STANDARD berichtete.

Der "Blick" wurde vor einem Monat wegen schwerer Persönlichkeitsverletzung vom Kantonsgericht Zug verurteilt. "Der Verlag will Jolanda Spiess-Hegglin keine Genugtuung zahlen und bestreitet immer noch, ihre Persönlichkeitsrechte verletzt zu haben", heißt auf der Seite von Fairmedia. Spiess-Hegglin wolle eine Entschuldigung des "Blick" einklagen. Um juristisch weiter vorzugehen, müsse sie erneut Gerichtskosten bevorschussen sowie ihre Anwältin bezahlen, was mindestens 70.000 Schweizer Franken (63.000 Euro) koste, die sie nicht habe. Unter #TeamJolanda sucht Fairmedia Unterstützer, die bereit sind auszuhelfen. Bei Erfolg soll die Bevorschussung den Unterstützern rückvergütet werden.

Derzeitiger Stand der am Dienstag gestarteten Kampagne sind rund 41.000 Franken. Unterstützung auf Twitter kommt unter anderem von der deutschen Feministin Anne Wizorek, dem Schweizer Journalisten Jörg Kachelmann und der Wiener Ex-Abgeordneten und "Kommunikatorin des Jahres", Sigi Maurer, deren Prozess um obszöne Privatbotschaften auf Facebook neu aufgerollt werden muss.

Laut dem Schweizer "Tagesanzeiger" hat indessen nach dem Zürcher Bezirksgericht nun auch das Zürcher Obergericht den "Weltwoche"-Autor Philipp Gut wegen übler Nachrede schuldig gesprochen. Gut hatte geschrieben, dass sich Spiess-Hegglin die mutmaßliche Schändung nur ausgedacht habe, um ihren Seitensprung zu vertuschen.

Das Obergericht verurteilte Gut laut dem Bericht am Dienstag zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 130 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren. Gut müsse Spiess-Hegglin zudem eine Genugtuung von 2.500 Franken sowie Entschädigung für die Anwaltskosten zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (red, 19.6.2019)