Johann Gudenus sieht sich mit mehreren Ermittlungen konfrontiert – es gilt die Unschuldsvermutung.

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Mit seinem Rücktritt als FPÖ-Klubobmann und Nationalratsabgeordneter hat Johann Gudenus seine parlamentarische Immunität verloren. Damit ist er nicht mehr vor strafrechtlicher Verfolgung geschützt. Das betrifft nicht nur Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft infolge des berüchtigten Ibiza-Videos, sondern auch länger zurückliegende Verdachtsmomente. So wollte die Staatsanwaltschaft Wien schon im März gegen Gudenus ermitteln. Dabei ging es um das sogenannte "Ali-Video", das die FPÖ im Herbst 2018 veröffentlicht hatte.

Neos mit Sachverhaltsdarstellung

Darin ist ein Fes tragender Bürger namens "Ali" zu sehen, der seine E-Card für Missbrauch zur Verfügung stellt. Der Clip ist auf FPÖ TV veröffentlicht und unter anderem durch Gudenus' Facebook-Seite verbreitet worden. Die Neos hatten wegen des Videos, das just am Tag des Regierungsgipfels gegen "Hass im Netz" publik gemacht wurde, eine Sachverhaltsdarstellung wegen Verhetzung eingebracht. Dem wollte die Staatsanwaltschaft nachgehen, doch der Immunitätsausschuss beschloss im März mit den Stimmen von FPÖ und ÖVP, Gudenus nicht auszuliefern.

Durch Gudenus' Rückzug als Abgeordneter, der am 21. Mai erfolgte, steht Ermittlungen nun nichts mehr im Wege. Die FPÖ hatte das Video nach seinem Erscheinen vom Netz nehmen lassen – aber nicht, weil es verhetzend, sondern weil es geschmacklos sei, erklärte damals Generalsekretär Christian Hafenecker. Auch er ist durch seine Immunität vor Ermittlungen geschützt, ihm wird gefährliche Drohung vorgeworfen. Hafenecker dürfte im Herbst allerdings erneut in den Nationalrat einziehen. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.

Ermittlungen gegen Grünberg eingestellt

Im Fall der ausgelieferten ÖVP-Abgeordneten Kira Grünberg, die im November 2017 ein geschenktes Auto angenommen hatte, hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt. (Fabian Schmid, 21.6.2019)